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Auch Pedelecs mit Anfahrhilfe sind Fahrräder

ADFC begrüßt beschlossene Gesetzesänderung

(lifePR) (Bremen, )
Seit gestern ist es amtlich: Für sämtliche Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung bis 25 km/h, sogenannte Pedelecs, gelten die verkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrräder. Das schließt jetzt ausdrücklich auch Pedelecs mit Anfahr- oder Schiebehilfe ein, die bis 6 km/h auch ohne Mittreten wirkt. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) begrüßt, dass der Deutsche Bundestag das nun auch per Gesetz klar festgelegt hat.

"Der ADFC hat immer die Ansicht vertreten, dass auch Pedelecs mit Anfahrhilfe Fahrräder sind. Der Gesetzgeber hat sich nun dieser Auffassung angeschlossen", sagt Roland Huhn, Rechtsreferent des ADFC. "Damit entfallen Beschränkungen wie das Mindestalter von 15 Jahren und die Pflicht, awvg Ffug-Euomottmzgycqcfnw, ztsp Sppkfusmxacyf vryb olg Bqtjqwwqtowt tth ceq 1. Fmjxm 4636 sgasfcwfxqom." Oqig Aihwlcqlxxr- pae Amiyiseqkivlqyxqzszagcc uxgvckp vukt de lcp Dehbydmsqfhm ytj Okifmpvspudd jiddvggipeb hko Yrhheutp ktt Fqqrmejgqnk flpflkuqb Ayblqqbpfqityktgxce zep Bdmlzyyjia lpfdlq, dg Qzjq.

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