Die Bewertung der medizinischen Qualität basiert auf den Daten nach § 137 SGB V und § 21 KHEntgG aus dem Verfahrensjahr 2011. Zusätzlich fließen Kriterien der Patientensicherheit sowie der Patienten- und Einweiserzufriedenheit in die Gesamtbewertung der Krankenhäuser ein.
Die knapp 180 Mitgliedskliniken von Qualitätskliniken.de, zu denen sowohl kommunale, freigemeinnützige und universitäre als auch private Häuser zählen, verpflichten sich der Transparenz. „Sie veröffentlichen
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