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Vom Streuschaden zur Sammelklage: Das Ende der Vollzugsdefizite im Datenschutz

Schlagzeilen und Geschäft machten seit den Kindheitstagen der DSGVO vor allem die Bußgelder von Aufsichtsbehörden. Die Drohung mit Millionen und Milliarden ist seit jeher ein reichlich überzogenes Stilmittel für Werbebroschüren und das Feuilleton, denn bis heute sind Aufsichtsbehörden nicht so ausgestattet, dass sie eine ernsthafte Gefahr für geschäftsmäßig betriebenen Rechtsbruch darstellen würden. Doch die Kulisse innereuropäischer Auseinandersetzungen wirkte wie ein Täuschkörper. Hinter dem Nebel erwachte ein schlafender Riese: Während Streuschäden im Datenschutz seit Jahrzehnten schulterzuckend hingenommen werden, wurden europaweit über DSGVO und Verbandsklagerichtlinie Instrumente geschaffen, mit deren Hilfe Rechtsverstöße zivilrechtlich effektiv unterbunden und Verletzungen vollständig kompensiert werden können. Beides sehr zum Leidwesen der Bilanzen derer, die mit Rechtsverletzungen bislang gute Geschäfte gemacht haben.

Peter Hense ist Rechtsanwalt bei Spirit Legal. Er arbeitet im internationalen IT- und Technologierecht, im Datenschutz sowie der Prozessführung (Privacy Litigation). Seine Schwerpunkte sind Advertising Technology, Sensordaten, Machine Learning sowie die Ethik automatisierter Entscheidungssysteme (Accountable AI).
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