VUPinar "Hinweisgeberschutzgesetz - und nun?"
Was kommt, was droht, was können Labor- und Prüfunternehmen tun?
07.06.2023 - 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
online via MS-TEAMS
Die Bundesregierung will Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber (Whistleblower) im beruflichen Umfeld künftig umfassender schützen. Für die Meldung von Verstößen im Unternehmen oder in einer Behörde sollen interne als auch externe Meldestellen eingerichtet werden - eine Pflicht, die in Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden greifen soll. Das sogenannte Hinweisgeberschutzgesetz war lange Zeit umstritten, nun zeichnet sich aber aktuell ein Inkrafttreten zu Mitte Juni 2023 ab.
Was bedeutet diese zukünftige gesetzliche Regelung zum Hinweisgeberschutz für Unternehmen der Labor- und Prüfbranche, die sich in "sensiblen" Regelungsbereichen des Umwelt-, Verbraucher- oder Gesundheitsschutzes bewegen? Was ist im Detail vorgesehen und wovon sind Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden betroffen? Wie muss und kann ich mich - ggfs. auch gemeinsam mit anderen - auf das Inkrafttreten des Gesetzes vorbereiten?
Diese und weitere inhaltliche wie praktischen Fragen zum Hinweisgeberschutzgesetz sollen im Rahmen dieses VUPinars im Zentrum stehen. Der VUP will diese Veranstaltung auch dazu nutzen, um zu ergründen, ob und inwieweit verbandlich getragene, gemeinsame Aktivitäten und Angebote von Seiten der Laboratorien und Mitglieder unterstützt werden.
Für das VUPinar konnte der VUP folgende Vortragende gewinnen:
- RAín Inken Garbe, Syndikusrechtsanwältin, Bundesverband DER AGRARHANDEL e. V.
Inken Garbe wird auf wesentliche Inhalte des momentanen Gesetzesstandes eingehen und die Konsequenzen für Unternehmen ab 50 Mitarbeitende aufzeigen. Ferner wird sie einen Blick in den entstehenden "Markt" der Dienstleistungen rund um die Erfüllung der kommenden gesetzlichen Verpflichtungen werfen und darüber berichten, wie der Bundesverband Agrarhandel seine Mitglieder bei der Erfüllung des Hinweisgeberschutzgesetzes unterstützen will. - Dr. Thomas-Benjamin Seiler, Geschäftsführender Direktor, und Catarina Martins, Juristin, Hygiene-Institut des Ruhrgebiets
Dr. Thomas Seiler und seine Kollegin Catarina Marins werden einen Einblick geben, wie sich das Hygiene-Institut auf die Erfüllung der kommenden gesetzlichen Verpflichtungen vorbereitet und was diese für die Praxis in Laboratorien bedeuten (könnten). Welche Fallstricke, welche Fragen sind damit verbunden, wo und mit wem gilt es, welche Probleme und Herausforderungen zu lösen? In diesem Praxisbeitrag sollen diese Erfahrungen sichtbar werden.
VUPinar "Hinweisgeberschutzgesetz: und jetzt?
Teilnahmebeitrag (plus):
VUP-Mitglieder: 30,00 €
Nichtmitglieder: 90,00 €