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PM_01_03_2019_Recht_am_gesprochenen_Wort-_Personalgespräche_darf_man_nicht_aufzeichnen.pdf - Ado.jpg
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PM_01_03_2019_Recht_am_gesprochenen_Wort-_Personalgespräche_darf_man_nicht_aufzeichnen.pdf - Ado.jpg
Beschreibung
Personalgespräche dürfen nicht heimlich aufgezeichnet werden. Verstöße stehen unter Strafe und ziehen oftmals auch eine Kündigung nach sich(Foto: ots/KLUGO GmbH)
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Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
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