Bis Mitte nächsten Jahres müssen, so die Rechtslage, bei der Neuvermietung von Wohnungen Energieausweise vorgelegt werden, aus denen der Mietinteressent die energetische Qualität des Objektes erkennen kann. Ob gemietet wird und zu welchen Bedingungen entscheidet dann die Marktsituation. Nach der EU-Vorgabe sollen Energieausweise ausschließlich informativen Charakter besitzen.
Haus & Grund rät im Übrigen allen Hauseigentümern in ihre Immobilien zu investieren. Die Vermietungssituation in Schleswig-Holstein dürfte sich kaum verbessern, auch sei weiterhin mit hohen Energiepreisen zu rechnen. Die energetische Modernisierung liege deshalb, so Blažek, im wohlverstandenen Eigeninteresse eines jeden Vermieters.