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Verbesserungen für die Berliner Musikschulen

Was die Koalitionsvereinbarung der rot-rot-grünen Landesregierung für die Berliner Musikschulen verspricht

(lifePR) (Bonn, )
Zwei Monate nach der Abgeordnetenhauswahl ist in Berlin der Koalitionsvertrag für die bundesweit erste rot-rot-grüne Landesregierung unter SPD-Führung geschlossen worden. Die Spitzen von SPD, Linken und Grünen haben sich auf ihr Regierungsprogramm geeinigt. Nach zehnjähriger Pause bekommt die Bundeshauptstadt danach wieder ein eigenständiges Kulturressort. Bislang lag es in der Verantwortung des Regierenden Bürgermeisters. Kultursenator soll der Landesvorsitzende der Linken, Klaus Lederer, werden.

Für die Musikschullandschaft schreibt der Koalitionsvertrag wichtige Verbesserungen fest.

Hierzu gehört die stärkere Absicherung der Musikschulen als Einrichtungen durch den Erlass eines Berliner Weiterbildungsgesetzes.

Verbesserungen soll es ebenfalls bei der Entlohnung und sozialen Absicherung der Musikschullehrkräfte geben. Sowohl unter der Überschrift „Den Öffentlichen Dienst zum Vorbild für gute Arbeit machen“ als auch im Abschnitt „Gute Arbeit bei Musik- und Volkshochschulen“ will die Koalition die Entlohnung für Lehrkräfte an Musikschulen erhöhen und prüfen, wie eine bessere soziale Absicherung sichergestellt werden kann“.  Hierzu hat die neue Landesregierung im Koalitionsvertrag festgehalten, „ bei dauerhaftem Tätigkeitsbedarf Honorarverträge in Arbeitsverträge“ umzuwandeln, „mit einem Zwischenziel von mindestens 20 Prozent Festangestellte an den Musikschulen bis 2021.“ Die Honorarordnungen des Landes sollen ebenfalls „im Hinblick auf Angemessenheit im Zusammenhang mit der Durchsetzung des effektiven Mindestlohns und Vergleichbarkeit auf den Prüfstand“ gestellt werden. Für arbeitnehmerähnliche Beschäftigte will die Koalition „eine tarifvertragliche Regelung abschließen.“

Die deutliche und dauerhafte Stärkung der bezirklichen Kulturarbeit soll mit Mindeststandards für die finanzielle und personelle Ausstattung der bezirklichen Kultureinrichtungen und Infrastruktur, darunter die Musikschulen, erreicht werden. Die Koalition werde dabei prüfen, „mit welchen rechtlichen und finanziellen Instrumenten diese Ziele in dieser Legislaturperiode erreicht werden können.“ Die Koalition werde dazu vorhandene Konzepte und Steuerungsinstrumente sichten und prüfen und für den Doppelhaushalt 2018/19 erste konkrete Vorschläge unterbreiten.

Angekündigt wird ebenfalls die Überarbeitung des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes (AZG) mit dem Ziel klarer Strukturen und einer funktionierenden Arbeitsteilung in der Verwaltung, ebenso wie einer Stärkung der bezirklichen Vielfalt und verbindlicher landesweiter Standards in der Leistungserbringung.

Ulrich Rademacher, Bundesvorsitzender des Verbandes deutscher Musikschulen: „Der VdM begrüßt die angekündigten Verbesserungen der neuen Berliner Landesregierung für die Stärkung der Berliner Musikschullandschaft. Denn es gibt eine öffentliche Verantwortung sowohl für die Qualität musikalischer Bildung als auch für einen breiten und leichten Zugang dorthin. Musikschulen bieten diese musikalische Bildung und Bildung muss langfristig angelegt sein, um nachhaltig zu wirken. Musikschulen sind daher auch Schulen und keine ‚Lehrerdatei mit kommunalem Vermittlungsservice‘.  Als kommunale Bildungsinstitutionen müssen Musikschulen dazu abgesichert sein – finanziell wie personell. Die soziale Absicherung der Musikschullehrkräfte durch Festanstellungen, wie sie der Koalitionsvertrag für die Berliner Musikschulen  vorsieht, ist ein richtiger Schritt in die diese Richtung zur Verbesserung der Situation von Musikschulen und der dort beschäftigten Lehrkräfte. Die angekündigten Maßnahmen lassen hoffen, dass hierdurch ein engeres strukturelles Zusammenwirken der Berliner Musikschulen erreicht wird. Als Fachverband steht der Verband deutscher Musikschulen der neuen Landesregierung bei den weiteren Konkretisierungen gerne beratend zur Verfügung.“

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