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Studiengebührenboykott an der Universität Hamburg gescheitert

(lifePR) (Hamburg, )
Der Gebührenboykott an der Universität Hamburg ist gescheitert. Trotz einer Verlängerung der Frist haben sich mit 6.059 Teilnehmenden nur rund 15 Prozent der Studierenden der Universität Hamburg an der Boykott-Aktion beteiligt und ihre Studiengebühren auf ein Treuhandkonto überwiesen. Damit wurde das von den Organisatoren des Boykotts vorgegebene Quorum von 10.000 Beteiligten nicht erreicht. Die Studierendenverwaltung geht davon aus, dass nun die Überweisungen mit den Daten der Einzahlenden wie geplant bis zum heutigen Stichtag, 15. Juni 2007, auf dem Konto der Universität eingehen. In diesem Fall würden denjenigen, die sich am Boykott beteiligt haben, keinerlei Nachteile entstehen. Diejenigen, die zum Stichtag ihre Studiengebühren nicht überwiesen haben, müssen laut Hamburgischem Hochschulgesetz mit Exmatrikulation rechnen. Dies gilt jedoch nicht für Studierende, deren Antrag auf Befreiung von den Studiengebühren bzw. auf Stundung oder Erlass der Gebühren noch nicht entschieden wurde.

Universitätspräsidentin Prof. Dr.-Ing. habil. Monika Auweter-Kurtz: „Die Organisatorinnen und Organisatoren des Boykotts haben ihre Ziele nicht erreicht. Ich wünsche mir, dass an der Universität nun wieder ein geregelter Studienalltag einkehren kann und dass wieder alle Studierenden die Möglichkeit haben, sich auf ihre Studieninhalte zu konzentrieren. Ich wünsche mir aber auch, dass die Studierenden in den Fakultäten weiterhin konstruktiv Vorschläge erarbeiten, wo die Studiengebühren am sinnvollsten für dringend notwendige Verbesserungen der Studienbedingungen verwendet werden sollen.“

Die Studiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester für ein Vollzeitstudium werden nach Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft im Sommersemester 2007 erstmals fällig. Die Gebührenbescheide sind so genannte Dauerbescheide, d.h. sie werden nur einmal erlassen und gelten für die gesamte Studienzeit. Im Zentrum für Studierende (ZfS) sind über 11.000 Anträge auf Befreiung von den Studiengebühren bzw. auf Stundung oder Erlass der Studiengebühren eingegangen. Da die Anträge zu einem Großteil nicht in der vorgesehenen Form eingereicht wurden und daher zeitaufwendig nacherfasst werden müssen, konnten bisher erst 2.400 Anträge entschieden werden. Darunter sind 2.125 Anträge auf Befreiung von Studiengebühren wegen Kindererziehung.
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