Überspannung nicht immer versichert
Der direkte Blitzschlag ins eigene Grundstück ist über die Wohngebäudefeuer- und Hausratversicherung gedeckt. Weit häufiger verbreitet sind allerdings Überspannungsschäden an Elektrogeräten, die nach Gewittern auftauchen. „Dort kommt es auf den Vertrag an“, erklärt Schadenexperte Frank Eiles von den uniVersa Versicherungen. Besonders in Altverträgen der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung fehlt häufig der Zusatz für Überspannungsschäden oder sie sind nur in begrenztem Umfang versichert. In neueren Verträgen sieht es besser aus. Dort können Überspannungsschäden je nach Anbieter und Tarifvariante bis zur Versicherungssumme versichert werden.
Policen-Check und Tipps im Schadensfall
Verbraucher sollten deshalb einen Blick in ihre Versicherungsunterlagen werfen und prüfen, ob und in welcher Höhe Schäden bei Überspannung mitversichert sind. Nach einem Gewitter empfiehlt Schadenexperte Eiles vor allem empfindliche Geräte, wie Heizungsanlagen, Fernseher, Computer und Router zu prüfen, ob sie weiter einwandfrei funktionieren. Zudem sollte der Schaden möglichst unverzüglich gemeldet und defekte Geräte nicht entsorgt, sondern bis zum Abschluss der Schadenregulierung aufbewahrt werden. Beim Policen-Check empfiehlt es sich zudem zu prüfen, ob die Versicherungssumme noch dem Versicherungswert entspricht und ob schwere Unwetterfälle wie Starkregen, Überschwemmung, Rückstau und Erdrutsch über eine spezielle Elementarschadendeckung in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung mitversichert sind.