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Erhöhter Absicherungsbedarf bei Familien ohne Trauschein

Bei jeder dritten Geburt sind die Eltern nicht verheiratet

(lifePR) (Nürnberg, )
Bei jedem dritten Neugeborenen sind die Eltern nicht verheiratet. Anders als bei Verheirateten können Ledige im Todesfall nicht mit einer gesetzlichen Hinterbliebenenrente des Partners rechnen. Private Vorsorge ist deshalb unerlässlich. Doch dabei gibt es Einiges zu beachten. 

Der Anteil neugeborener Kinder von unverheirateten Eltern ist nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen: Lag er im Jahr 1965 noch bei 5,8 Prozent, so kommen heute 35 Prozent der Neugeborenen ohne verheiratete Eltern auf die Welt.

Ohne Trauschein keine Hinterbliebenenrente

Im Todesfall kann der überlebende Partner nicht mit der finanziellen Unterstützung der gesetzlichen Rentenversicherung rechnen. Das ist vielen Paaren nicht bewusst, erklärt die uniVersa Versicherung. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf gesetzliche Witwen- und Witwerrente erst nach einem Jahr Ehedauer. Einzige Unterstützung gibt es für Kinder in Form der Waisenrente. Doch der durchschnittliche Zahlbetrag von rund 160 Euro je Halbwaise reicht für die Familie meist nicht zum Leben aus.

Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall

Unverheiratete Eltern sollten gezielt vorsorgen, damit die Hinterbliebenen im Ernstfall richtig abgesichert sind. Am besten geht das mit einer Risikolebensversicherung auf den Todesfall, die für jeden Partner abgeschlossen wird, so die uniVersa. Die Versicherungssumme sollte jeweils bedarfsgerecht kalkuliert sein und für die gesamte Dauer der Familienphase ausreichen. Sinnvoll ist es, darauf zu achten, dass in den Verträgen eine Nachversicherungsgarantie und Verlängerungsoption ohne erneute Gesundheitsprüfung enthalten ist. Dann kann der Versicherungsschutz flexibel ausgebaut und nachjustiert werden.

Tipp: Verträge über Kreuz schließen

Damit die Versicherungssumme nicht unter die Erbschaftssteuer fällt, empfiehlt es sich, die Verträge über Kreuz abzuschließen. Beispiel: Im ersten Vertrag ist der Vater Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter; die Mutter ist versicherte Person. Der zweite Vertrag wird umgekehrt abgeschlossen. Damit fällt bei einer Auszahlung im Todesfall keine Erbschaftssteuer an. Unverheirateten stünde sonst nur ein allgemeiner Freibetrag von 20.000 Euro zur Verfügung.

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uniVersa Versicherungen

Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 - dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. - zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Mehr als 9.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.

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