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Geld zurück bei Verspätung des Fluges

EU-Verordnung legt Höhe der Rückzahlung fest

(lifePR) (Leipzig, )
Ab-in-den-Urlaub.de informiert über Reiserechte. Ratsam ist immer, vor dem Flug eine Reiseversicherung abzuschließen, weitere Informationen über etwaige Rückzahlungen bei Nichteinhaltung der Verträge liefern die Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaften.

Fest steht: Wer länger als fünf Stunden wegen eines verspäteten Fluges warten muss, bekommt laut der EU-Verordnung 261/2004 den Preis für sein Ticket von der Fluggesellschaft vollständig zurück. Auch bei ausgefallenen Flügen gilt die Geld-zurück-Garantie. Allerdings muss der Passagier seine Kosten innerhalb von sieben Tagen von der Fluggesellschaft zurückfordern.

Auch bei weniger langer Verspätung sieht die EU-Verordnung Rückzahlungen vor - diese sind nach Stunden der Wartezeit und Länge des Fluges gestaffelt. Bei einer Streckenlänge von 1500 Kilometer darf man Anteile der Buchungskosten nach zwei Stunden Verspätung zurückfordern, bei längeren Flügen ab drei Stunden und bei Flügen ab 3500 km nach vier Stunden.

Auch bei Personenschäden und größeren Schäden oder Verlust beim Gepäck gibt es Geld von der Fluggesellschaft - bis zu 120.000 Euro bekommt man selbst oder die Angehörigen, wenn man sich beim Flug verletzt hat oder gestorben ist. Für verlorenes Gepäck gibt es ebenfalls adäquate Erstattung der Schäden.

Extrakosten, die aufgrund der Schwierigkeiten entstehen, zum Beispiel zusätzliche Reisekosten, Hotel oder Mietautos, aber auch verlorene Arbeitstage, müssen ebenfalls von der Airline erstattet werden.

Weitere Informationen: http://www.ab-in-den-urlaub.de/...
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
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