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Erstattung von Sehhilfen

Private Krankenversicherung übernimmt Teil der Kosten

(lifePR) (Leipzig, )
Seit Jahren gehen die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zurück. Das gilt im Speziellen für Brillen und Kontaktlinsen. Wenn Optiker mit Brillen zum Nulltarif werben, ist damit in der Regel nur die Fassung gemeint. Der Preis der Gläser übersteigt den des Gestells je nach Sehstärke oft um ein Vielfaches. Das Versicherungsportal www.private-krankenversicherung.de erklärt, welche Vorteile privat Versicherte mit Sehschwäche genießen.

Selbst bei starker Kurz- oder Weitsichtigkeit muss heute niemand mehr Brillen mit dicken Gläsern tragen. Die Optiker bieten die Gläser in unterschiedlichen Materialien an, sie werden dünner geschliffen und entspiegelt. Das jedoch hat seinen Preis. Für ein Glas mit mehr als 5 Dioptrien kommen schnell mehrere hundert Euro zusammen. Kontaktlinsen sind in der Anschaffung zwar meist billiger, summieren sich aber ebenso. Von Spezialanfertigungen oder Nachtlinsen ganz zu schweigen.

Gesetzlich Versicherte können sich die Kosten für Brille oder Kontaktlinsen nicht zurückerstatten lassen. Anders verhält es sich in der privaten Krankenversicherung. Die Höhe der Rückerstattung variiert je nach Anbieter und Tarif. In den Einsteigertarifen zahlen Versicherte monatlich zwischen 100 und 200 Euro Prämie. Die Beteiligung der Versicherer an der Sehhilfe schwankt dann zwischen 15 und 250 Euro pro Jahr. Je höher die monatliche Prämie, umso großzügiger unterstützen die Versicherungen den Kauf von Brille oder Kontaktlinsen. Die Leistungen im Einzelnen unterscheiden sich jedoch von Versicherung zu Versicherung. Einige beteiligen sich an Lasik-OPs zur Korrektur der Sehschwäche. Andere unterstützen auch Nachtlinsen, welche die Hornhaut im Schlaf korrigieren. Diese Unterschiede machen einen Vergleich (www.private-krankenversicherung.de/...) der Versicherer unabdingbar, um den optimalen Anbieter für seine Bedürfnisse zu finden.

Weitere Informationen: http://news.private-krankenversicherung.de/...
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