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TÜV SÜD: "Spiegelflaggen" dürfen Blinker nicht verdecken

(lifePR) (München, )
Die Begeisterung für Schweinsteiger, Cacau und Co. zeigt sich an immer mehr schwarz-rot-gold geschmückten Autos auf den Straßen. Neuestes Fan-Equipment 2010: Flaggen, die über die Außenspiegel gezogen werden. Sie sind von der Polizei geduldet, wenn sie die Sicht nach hinten nicht beeinträchtigen und vor allem: Sie dürfen die Blinker nicht verdecken, wenn diese am Spiegel angebracht sind. Ansonsten droht ein Bußgeld. Damit Corso-Fahrer bei der FIFA Fußball WM(TM) nicht die rote Karte sehen, haben die Experten von TÜV SÜD Tipps für die den Fahrzeugschmuck zusammengestellt.

Schwarz-Rot-Gold, Grün-Weiß-Rot, Rot-Gelb-Rot - die verschiedenen Landesfarben werden jetzt auch zunehmend an den Außenspiegeln zur Schau getragen. Im Handel erhältlich sind dazu spezielle Spiegelflaggen. Hersteller werben zwar mit einer technischen Freigabe, was jedoch selten erwähnt wird: Die Überzieher verdecken in der Regel die bei neueren Autos in die Außenspiegel integrierten Seitenblinker - eine Ordnungswidrigkeit. Dazu Philip Puls von TÜV SÜD: "Die neuen Spiegelflaggen, die über die Außenspiegel gezogen werden, sind zwar meist so ausgelegt, dass die Sicht durch den Spiegel nach hinten nicht beeinträchtigt ist - der Blinker selbst wird aber verdeckt!" Abgesehen davon, dass hier ein Bußgeld droht, muss ein Blinker aus Sicherheitsgründen immer sichtbar sein, darf aus gutem Grund nicht verdeckt oder beklebt werden. Kein Problem stellen die Spiegelüberzieher bei Fahrzeugen dar, die den Blinker nicht im Außenspiegel integriert haben.

Vom neuesten Schrei in Sachen Auto-Corso zu althergebrachten Devotionalien: Fähnchen für die Seitenscheiben, große Flaggen für die Motorhaube, Wimpel und Fahnen im Innenraum - Fußball-Fans sind erfinderisch, wenn es darum geht, auf der Straße Farbe zu bekennen. Wer seine Fußball-Freude mit Auto und Fahne öffentlich zeigen will, sollte jedoch beim Kauf der Fan-Artikel auf Einiges achten. "Gerade bei den Halterungen gibt es große Qualitätsunterschiede. Brechen sie leicht, können schnell andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden", so Puls. Verletzungsgefahr droht auch, wenn die Flaggen bei Überlandfahrten oder gar auf der Autobahn am Fahrzeug belassen werden: "Herkömmliche Auto-Flaggen halten maximal 50 Stundenkilometer aus, dann drohen Halterungen abzureißen. Also niemals mit den Flaggen raus aus der Stadt", sagt der Fahrzeug-Experte. Spezielle Qualitätssiegel für die Orientierung beim Kauf gibt es indes nicht.

Einen Anhaltspunkt können die Befestigungs- sowie sonstige Hinweise bieten. Sind sie in gut verständlichem Deutsch formuliert, spricht das für das Qualitätsbewusstsein des Herstellers.

Nicht nur im Stadion wichtig: die freie Sicht. Flaggen dürfen niemals so angebracht sein, dass für den Fahrer die Sicht aus dem Auto versperrt ist. Das gilt nicht nur für den Außen- sondern auch für den Innenspiegel. Dort haben Wimpel, Schals, Maskottchen und Co. nichts zu suchen. Für Teilnehmer beim Auto-Corso ebenfalls wichtig: gesehen zu werden. Deshalb unbedingt die Beleuchtungsanlage frei halten. Flaggen so anbringen, dass sie die Lampen nicht verdecken und vor allem keinen Kontakt zu heißen Teilen, wie dem Motor, haben. Natürlich haben Aufkleber auf Leuchten nichts zu suchen. Apropos: Auf den Fenstern behindern Aufkleber die Sicht - nach außen und nach innen! Vorsicht: Besitzt das Fahrzeug nur einen Außenspiegel, muss ebenfalls die Heckscheibe flaggenfrei bleiben. Verboten ist es, Flaggen an Stangen während der Fahrt aus dem Auto zu halten. Etwaige Schäden übernehmen Versicherungen nur, wenn Fanartikel sachgemäß montiert wurden.

Von der Flagge zur Fahne: Auch im Auto-Corso gilt die Straßenverkehrsordnung. Alkohol am Steuer ist nur in geringen Mengen (0,3 Promille) erlaubt. Trägt der Fahrer außer nationalen auch noch andere Fahnen mit sich herum, ist der Führerschein weg. "Mit nullkommanull Promille haben Fahrer die hundertprozentige Kontrolle, nicht nur übers Fahrzeug, sondern auch über die Insassen", so Puls.

Weitere Informationen für Autofahrer gibt es unter www.tuev-sued.de
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