Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 1939

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Werner-Seelenbinder-Straße 7 99096 Erfurt, Deutschland http://bildung.thueringen.de/
Ansprechpartner:in Dr. Detlef Baer +49 361 3794606
Logo der Firma Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

„Boykottaufruf ist Aufforderung zum Rechtsbruch“

Goebel ruft Studenten zur Zahlung des Verwaltungskostenbeitrages auf

(lifePR) (Erfurt, )
Der Boykottaufruf der Studierendenschaften zur Nichtzahlung des Verwaltungskostenbeitrages an die Hochschulen im Freistaat sei eine Aufforderung zum Rechtsbruch. Das erklärt Thüringens Kultusminister Prof. Dr. Jens Goebel (CDU) anlässlich der heutigen Aktuellen Stunde „Kein Verwaltungskostenbeitrag an Thüringer Hochschulen“ (Drs. 4/3037). Mit der Nichtimmatrikulation bzw. der Exmatrikulation seien außerdem erhebliche Risiken für das Studium und den Studenten verbunden.

Minister Goebel: „Der Verwaltungskostenbeitrag ist geltendes Recht. Die Hochschulen sind zur Erhebung und die Studierenden zur Zahlung verpflichtet. Jeder Studentin und jedem Studenten muss bewusst sein, dass sie oder er sich bei einer Beteiligung an der Aktion der Konferenz Thüringer Studierendenschaften rechtswidrig verhält. Geht der Verwaltungskostenbeitrag nicht auf dem Konto der Hochschule ein, bedeutet dies, dass die Immatrikulation oder Rückmeldung zum neuen Semester nicht ordnungsgemäß erfolgt ist.“

Damit seien unmittelbar oder mittelbar folgende Nachteile und Rechtsfolgen verbunden:

- die Mitgliedschaft an der Hochschule endet und somit insbesondere das Recht, Lehrveranstaltungen zu besuchen und Prüfungen ablegen zu können,

1 Leistungen des Studentenwerks können nicht mehr in Anspruch genommen werden (Verpflegungseinrichtungen, Wohnheime, Kindertagesstätte),

2 Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) fallen weg,

3 die Eltern verlieren den Kindergeldanspruch,

4 es entfallen weitere mit der Immatrikulation verbundene soziale Vergünstigungen (Bibliotheksnutzung, Hochschulsport),

5 der Krankenversicherungsschutz als Studierender erlischt,

6 für ausländische Studierende entfällt ggf. die Aufenthaltserlaubnis (einschließlich der damit verbundenen Beschäftigungserlaubnis), da diese oftmals an den Studierendenstatus geknüpft ist,

7 bei Erstimmatrikulation in zulassungsbeschränkte Studiengänge droht der Verlust des Studienplatzes,

8 schließlich verliert der rechtswidrig nicht zahlende Studierende externe Vergünstigungen, die mit dem Studentenausweis verbunden sind.

Angesichts dieser erheblichen Risiken ruft Minister Goebel abschließend alle Thüringer Studierenden zur Rechtstreue auf: „Zahlen Sie den Verwaltungskostenbeitrag wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Sie erfüllen damit ihre Pflicht und stärken gleichzeitig ihre Hochschule. Von den an den Hochschulen verbleibenden 2,5 Mio. Euro im Jahr können beispielsweise 50 wissenschaftliche Mitarbeiter bezahlt oder rund 75.000 Lehrauftragsstunden gegeben werden.“
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.