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"Religionsunterricht muss in den Schulen bleiben"

Müller erinnert an 9. November und fordert intensive Auseinandersetzung

(lifePR) (Erfurt, )
"Der Religionsunterricht muss auch weiterhin ordentliches Lehrfach und fester Bestandteil an den Schulen im Freistaat sein", fordert Thüringens Kultusminister Bernward Müller (CDU) anlässlich des Gedenktags am 9. November. Eine intensive Auseinandersetzung mit der deutschen Geschichte, insbesondere mit der Zeit des Nationalsozialismus, müsse nicht nur im Geschichts- oder Sozialkundeunterricht, sondern auch im schulischen Religionsunterricht stattfinden. Damit erteilt der Minister Bestrebungen der Thüringer LINKE, den Religionsunterricht aus den Schulen zu drängen, eine klare Absage.* In diesem Schuljahr besuchen 47.328 Schüler den evangelischen Religionsunterricht, 12.284 Schüler den katholischen Religionsunterricht und 12 Schüler den jüdischen Religionsunterricht.

Der 9. November erinnere an die Hinrichtung des Paulskirchen-Parlamentariers Robert Blum 1848, die Ausrufung der Weimarer Republik 1918, Hitlers Marsch auf die Feldherrnhalle 1923, die Reichspogromnacht 1938 und den Fall der Mauer 1989, erklärt Müller weiter.

"Brachte das Jahr 1989 Freiheit von der Unterdrückung durch das SED-Regime, so steht der 9. November 1938 für die Vernichtung von mehr als sechs Millionen Juden. Die brennenden Synagogen erinnern uns an unsere große Verantwortung und an das unermessliche Leid, das die Juden in der Zeit des Nationalsozialismus erlitten haben. Diese besondere Verantwortung habe ich auch bei meinem Besuch der Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem vor wenigen Tagen noch einmal deutlich gespürt. Ich verneige mich vor den Opfern", so der Minister.

Erinnerung und Auseinandersetzung mit dem Thema seien die wichtigsten Voraussetzungen, damit sich Auschwitz niemals wiederhole und nichts Ähnliches geschehe, erklärt Müller mit Blick auf die Forderung Adornos. In der Pflicht seien Eltern und Schule sowie die gesamte Gesellschaft.

*Auf dem Parteitag der Thüringer LINKE am 25./26. Oktober 2008 wurde ein entsprechender Antrag zur Änderung des Schulgesetzes eingebracht, nicht abgelehnt, sondern zur weiteren Behandlung an die AG Schule/Bildung überwiesen.
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