Unter immateriellem Kulturerbe sind Bräuche, Darstellungen, Ausdrucksformen, Wissen und Fertigkeiten zu verstehen, die Bestandteil des Kulturerbes sind. Das immaterielle Kulturerbe hat eine enorme Vielfalt: Traditionelle Gesänge, Heilwissen, Techniken der Glasmacherei, Bräuche und Instrumentenbaukunst sind nur einige Beispiele. Sie werden von Generation zu Generation weitergegeben. Zu den Ausdrucksformen gehören etwa Tanz, Theater, Musik und mündliche Überlieferungen wie auch Feste und Handwerkskünste.
Damit dieses Wissen und Können erhalten bleibt, hat die UNESCO das Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes verabschiedet. Mehr als 150 Staaten sind inzwischen der völkerrechtlich verbindlichen Konvention beigetreten. Diese sieht vor, dass die Vielfalt lebendiger kultureller Ausdrucksformen aus aller Welt in drei Listen des immateriellen Kulturerbes veranschaulicht wird.
In Deutschland ist das UNESCO-Übereinkommen 2013 in Kraft getreten. In einem mehrstufigen Verfahren werden jetzt Vorschläge gesammelt..
Bewerbungen können Thüringer Gemeinschaften, Gruppen und Einzelpersonen vom 03. Mai bis 30. November 2013 einreichen. Eine Thüringer Fachjury wird diese dann bewerten und jährlich bis zu zwei Thüringer Vorschläge für die Bundesliste auswählen. Die Entscheidung zur Aufnahme in die Welterbeliste trifft dann die UNESCO.
Die Bewerbungsunterlagen können ab Freitag, dem 03. Mai 2013, über die Internetseiten des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur geladen werden:
www.tmbwk.de/kulturerbe