Konkret sehen die neuen Regelungen eine Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen für einzelne Kooperationen vor. Die Erstattungspauschalen für die Anschaffung von Sportgeräten und Materialien wurden um bis zu 200 Euro angehoben. An Kindertageseinrichtungen und Grundschulen können so zukünftig maximal bis zu 500 Euro für eine Kooperation beantragt werden. Wahlweise kann mit dem Geld auch eine wöchentliche Aufwandsentschädigung in Höhe von sechs Euro an Übungsleiter gezahlt werden.
Darüber hinaus können Sportvereine nun mit bis zu fünf - anstatt wie bisher mit zwei - Bildungseinrichtungen kooperieren. Dadurch können Mehrspartenvereine ihre gesamte Bandbreite an Sportarten für die Kitas und Schulen öffnen. Die Kooperationsmöglichkeiten bestehen sowohl für Bildungsreinrichtungen in staatlicher als auch in freier Trägerschaft.
"Die Zusammenarbeit von Sportvereinen und Bildungseinrichtungen erfreut sich steigender Beliebtheit. Von 2004 bis 2011 sind die abgeschlossenen Kooperationsvereinbarungen von insgesamt 1.484 auf 1.904 gestiegen. Besonders in den Kitas und hat sich die Anzahl in diesem Zeitraum um mehr als 25 Prozent erhöht", so Matschie. Mit den verbesserten Regelungen wolle man noch mehr Bildungseinrichtungen ermutigen, eine Kooperation mit Sportvereinen einzugehen.