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Medizinische Hilfe für Opfer von weiblicher Genitalverstümmelung

Neue Sprechstunde am Klinikum Karlsruhe bietet unter anderem die Behandlung akuter Beschwerden, medizinische Erstberatung und die Erstellung von Gutachten.

(lifePR) (Karlsruhe, )
Weibliche Genitalverstümmelung ist weltweit verbreitet, auch Mädchen und Frauen in Deutschland sind betroffen. Als weibliche Genitalverstümmelung – Female Genital Mutiliation/Cutting (FGM/C) – werden dabei alle Praktiken bezeichnet, bei denen die äußeren weiblichen Genitalien teilweise oder vollständig entfernt werden. Nach deutschem Recht ist die Durchführung einer FGM/C ein Straftatbestand und wird auch dann bestraft, wenn sie im Ausland durchgeführt wird.

Eine FGM/C kann nicht rückgängig gemacht werden und schwere körperliche, psychische und soziale Folgen haben. Deshalb hat die Frauenklinik am Städtischen Klinikum Karlsruhe jetzt in Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention der Stadt Karlsruhe eine Sprechstunde eingerichtet, in der von FGM/C betroffene Frauen im klinischen Setting Beratung und Unterstützung erhalten.

„Weibliche Genitalverstümmelung ist eine Menschenrechtsverletzung“, betont Erste Bürgermeisterin Bettina Lisbach. „In Baden-Württemberg sind Schätzungen zufolge knapp 11.000 Mädchen und Frauen von Genitalverstümmelung betroffen und mehr als 1.500 Mädchen unter 18 Jahren bedroht. Umso wichtiger ist es, dass Betroffene nun hier in Karlsruhe eine medizinisch fundierte Anlaufstelle haben.“

„Unser erfahrenes Ärzteteam ist jeden ersten und letzten Freitag im Monat zwischen 11 und 12 Uhr erreichbar und kann mit den Patientinnen die nächsten Schritte besprechen“, erklärt Prof. Dr. Andreas Müller, Direktor der Frauenklinik. „Unser Angebot umfasst die Behandlung akuter Beschwerden, die medizinische Erstberatung mit Weiterverweisung an Facharztpraxen, die Geburtenplanung sowie die Erstellung von Gutachten.“ Auch mit der Sozialberatung des Vereins The Justice Project e.V. arbeitet das Team zusammen.

Die Sprechstunde richtet sich an alle Betroffenen und Angehörigen aus Karlsruhe und der Region. Eine Überweisung von einer Fachärztin oder einem Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe ist hilfreich, aber nicht Voraussetzung.

Die Kontaktdaten sind ab sofort im Internet auf klinikum-karlsruhe.de/einrichtungen/kinder-und-frauenklinik/frauenklinik/fgmc zu finden.

Die städtische Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention hat im Dezember 2024 einen Runden Tisch zu FGM/C eingerichtet. Dort vernetzen sich regelmäßig alle relevanten Akteurinnen und Akteure aus Beratung, Medizin und Behörden, um Hilfsangebote bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.

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