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Sachsens Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange ist neue Präsidentin des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz

(lifePR) (Dresden, )
Sachsens Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst ist ab 1. Oktober neue Präsidentin des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz.

Dr. Eva-Maria Stange übernimmt das Amt, das sie seit Dezember vergangen Jahres bereits als Vizepräsidentin inne hatte, von Ihrem Vorgänger Professor Jens Goebel, dem Kultusminister des Freistaates Thüringen. Entsprechend der Geschäftsordnung des Komitees bleibt Staatsministerin Dr. Stange für drei Jahre im Amt. Die feierliche Amtsübergabe findet am 19. November im Rahmen der Jahrestagung des Nationalkomitees für Denkmalschutz in Würzburg statt.

"Es ist dringend notwendig in einer schnelllebigen Zeit die Werte des kulturellen Erbes noch stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken um ihre Zukunft zu sichern. In diesem Zusammenhang ist es mir besonders wichtig, dass Deutschland sich auch weiterhin um die Stätten und den Rang des UNESCO Weltkulturerbes bemüht. So hoffe ich nach wie vor auf einen welterbeverträglichen Kompromiss für das Dresdner Elbtal", sagte Ministerin Dr. Stange zur Amtsübernahme.

Das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz hat die Aufgabe, sich in allen Lebensbereichen für den Denkmalschutz einzusetzen. Dazu gehört unter anderem die Förderung von Interesse und Engagement der Bevölkerung für Denkmalschutz und Denkmalpflege. Das Nationalkomitee für Denkmalschutz wurde 1973 gegründet. Es unterstützt die Arbeit von Bund, Ländern und Gemeinden zur nachhaltigen Integration und Bewahrung des kulturellen Erbes. Dem Komitee gehören als Mitglieder Vertreter aus Politik, Medien, Wirtschaft und Kirche sowie der kommunalen Spitzenverbände und verschiedener Vereinigungen an, die mit Denkmalschutz und Denkmalpflege befasst sind.

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Hochschulwesen, insbesondere Universitäten einschließlich Universitätskliniken, Kunsthochschulen und Hochschulen für Technik und Wirtschaft (Fachhochschulen) sowie Berufsakademien; Angelegenheiten der Hochschulzulassung und der Lehrkapazitäten; Studien- und Prüfungsordnungen, Fernstudium und wissenschaftliche Weiterbildung; studentische Angelegenheiten, Studentenwerke; überregionale und internationale Angelegenheiten der Forschungs-, Bildungs- und Kulturpolitik, Anerkennung und Bewertung ausländischer und inländischer Hochschulabschlüsse; Ausbildungsförderung an Schulen und Hochschulen; institutionell geförderte Einrichtungen außerhalb des Hochschulbereiches, Forschungszentren, Forschungsförderung, Wissenschaftstransfer; Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses; öffentliche und wissenschaftliche Bibliotheken; Pflege und Förderung von Kunst und Kultur, insbesondere staatliche Theater, Orchester und Museen, Künstlerförderung, Bildende Kunst, Literatur und Film; Fachbehörden der Denkmalpflege und Archäologie.

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