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Achtung Immobilienblase: Aufsichtsrecht der BaFin soll für den Krisenfall gestärkt werden

(lifePR) (Hamburg, )
Die Erinnerung an die Immobilienblase und deren Auswirkungen auf den Finanzmarkt im Jahr 2008 sind noch frisch. Um ein ähnliches Szenario zu vermeiden, plant die Bundesregierung das Aufsichtsrecht der BaFin zu stärken und ihr mehr Instrumente an die Hand zu geben, um gegen heraufziehende Gefahren für die Finanzmarktstabilität infolge einer erneuten Immobilienblase gewappnet zu sein. Im Kern geht es dabei darum, dass die Finanzaufsicht Mindeststandards bei der Kreditvergabe festlegen kann. Diese neuen Befugnisse der BaFin sollen aber rein vorsorglich geschaffen werden.

Überhitzte Immobilienpreise in Metropolen


In diesen Zusammenhang passt das Frühjahrsgutachten des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA). Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 14. Februar 2017 geht der Branchenverband davon aus, dass der stetige Preisanstieg für Immobilien und Mieten in Großstädten und Ballungsgebieten ein Ende haben könnte. Allerdings seien die Kaufpreise in den vergangenen fünf Jahren deutlich stärker gestiegen als die Mieten. Die Gefahr einer erneuten Immobilienblase wachse dadurch zwar nicht in Gesamtdeutschland, aber in den Metropolen. Besonders in einigen Großstädten wie Berlin, Hamburg, Stuttgart oder München stünden die Kaufpreise in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zu den Rahmenbedingungen. Die überhitzten Preise seien ein Zeichen dafür, dass offenbar weiter steigende Mietern erwartet würden - und dies sei ein Trugschluss. Denn es gebe Anzeichen dafür, dass der Zuzug in diese Städte nachlasse.

In dem Gesetzentwurf zur Ergänzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts plant die Bundesregierung nun Gefahren für den Finanzmarkt infolge einer Immobilienblase abzuwenden. Der BaFin sollen dadurch Instrumente zur Verfügung gestellt werden, um bei Gefahren für den Finanzmarkt schnell reagieren zu können. Im Kern geht es dabei darum, der Finanzaufsicht eine stärkere Aufsicht bei der Kreditvergabe zu verschaffen. Die Instrumente sollen im Krisenfall genutzt werden können, um zu verhindern, dass die Kredite nicht mehr bedient werden können und die Banken dadurch ins Wanken geraten.

BaFin reguliert Kreditvergabe


Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die BaFin im Krisenfall festlegen darf, in welcher Höhe ein Immobiliendarlehen vergeben werden darf. Dabei soll eine Obergrenze für das Verhältnis zwischen Kredithöhe und Immobilienwert festgesetzt werden können. Ferner soll festgelegt werden, welcher Betrag beim Kauf einer Immobilie maximal über einen Kredit finanziert werden darf. Darüber hinaus sollen die Banken Tilgungsfristen bestimmen dürfen und die Kunden müssen nachweisen, dass sie das Darlehen aufgrund ihres Einkommen auch bedienen können. Von diesen Regelungen sollen Kredite über Bagatellbeträge oder Darlehen zum sozialen Wohnungsbau nicht betroffen sein.

Durch den Gesetzentwurf soll das Aufsichtsrecht der BaFin für Banken, Versicherungen und andere Finanzdienstleister weiter ausgebaut werden. Die bundesweit tätige Wirtschaftskanzlei ROSE & PARTNER LLP. mit Standorten in Hamburg und Berlin hat mehr Informationen zum Aufsichtsrecht und BaFin-Lizenzen unter http://www.rosepartner.de/... zusammengefasst.

 

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