Anders als im vergangenen Jahr gilt die Aufhebung des Winterfahrverbots jedoch nicht nur für jeweils vier Tage, sondern für den gesamten Zeitraum bis einschließlich 31. März. Ab dem 1. April ist das Steinhuder Meer regulär für die Schifffahrt und andere Wassersportarten freigegeben. Das Verfahren wurde mit dem niedersächsischen Umweltministerium abgestimmt, das im Februar 2008 in einem Erlass eine flexiblere Handhabung des Winterfahrverbots auf dem Steinhuder Meer und dem Dümmer möglich gemacht hatte.
Gezählt werden ab dem 14. März Gänsesäger (Schwellenwert 250), Haubentaucher (200), Kormorane (400), Krickenten (800), Löffelenten (120), Pfeifenten (4000) sowie Tafelenten (800). Wird einer der Schwellenwerte überschritten, wird am 18. März und - bei abermaligem Überschreiten - am 25. März wieder gezählt. Im vergangenen Jahr waren die Schwellenwerte erstmals am 20. März unterschritten worden. Die Ergebnisse der jeweiligen Zählungen werden unter http://www.hannover.de/... bekannt gegeben. Dort ist auch die Verfügung der Region Hannover ab dem 5. März abrufbar.