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EuGH untersagt Nutzung und Vertrieb von Streaming-Boxen

(lifePR) (Köln, )
Es hält sich tapfer die Meinung, dass Streaming - also das reine Mithören und Mitansehen von Musik und Filmen - grundsätzlich legal sei. Rechtsanwältin Birgit Rosenbaum, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz und Partner bei LHR, Kanzlei für Marken, Medien, Reputation: "Unsere Rechtsauffassung ist seit langem, dass die Wahl des Mediums für die Frage, ob ein Konsumieren von urheberrechtlich geschütztem Material illegal ist oder nicht, eigentlich nicht entscheidend sein kann."

Da die aktuelle Rechtsprechung in dieser Sache allerdings nun mal gerade ist wie sie ist, freut sich die engagierte Rechtewahrerin ganz besonders, dass mit einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu Streaming-Boxen die Aussage "Streaming ist grundsätzlich legal" deutliche Risse bekommen hat.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Abrufen von urheberrechtlich geschützten Filmen und Serien mittels einer Video-Streaming-Box verboten. Rosenbaum: "Verkäufer und Nutzer dieser Boxen verstoßen gegen das Urheberrecht." Konkret verhandelt wurde das Geschäftsmodell des niederländischen Modells "Filmspeler". Das Gerät konnte an einen Fernseher angeschlossen werden und erleichterte das Auffinden und Organisieren von geschützten Werken - und das komplett ohne Abo-Kosten.

Streaming-Box verstößt gegen EU-Urheberrecht

Der EuGH hat die Rechtswidrigkeit dieser Streaming-Box unter dem Aktenzeichen C-527/15 festgestellt. "Der EuGH hat erkannt, dass das Gerät die öffentliche Wiedergabe von urheberrechtlich geschützten Werken ermöglicht und speziell damit auch geworben wird. Dies ist aber nur mit Genehmigung der Urheber erlaubt. Erschwerend kam hinzu, dass der behandelte Mediaplayer mit Zusatzsoftware auch auf illegal hochgeladene Werke zugreift. Rosenbaum: "Solche Angebote sind von Usern nur mit besonderem Aufwand, besonderem Knowhow und mit besonderem Sicherheitsrisiko auffindbar. Dabei Hilfe zu leisten ist nach Meinung des EuGH ein klarer Verstoß gegen das EU-Urheberrecht."

Die Urheberschutz- und Medienrechtsexpertin aus Köln ist sicher, dass die EuGH-Entscheidung in Zukunft noch öfter zitiert werden wird, denn der Markt für die das Streaming erleichternden Tools und Angebote ist riesig und für Anbieter äußerst lukrativ.

(Bild: © Creative Images - Fotolia.com)

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Rechtsanwältin Birgit Rosenbaum ist Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz und als Partner bei LHR - Kanzlei für Marken, Medien, Reputation - Ansprechpartnerin für alle Themen des Urheberrechts.

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