Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 663504

Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Partnerschaft Stadtwaldgürtel 81-83 50935 Köln, Deutschland http://www.lhr-law.de
Ansprechpartner:in Herr Niklas Haberkamm +49 221 27167330
Logo der Firma Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Partnerschaft
Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Partnerschaft

Erdogan-Berufung im Fall Böhmerman: Ansetzung des Verfahren wird mit Spannung erwartet

(lifePR) (Köln, )
Da sind sich die beiden ausnahmsweise mal einig: Der deutsche Satiriker Jan Böhmermann und der türkische Präsident Erdogan streiten seit der Veröffentlichung des Schmähgedichtes bei ZDF NEO Royal über die Zulässigkeit der Zeilen, die damals, laut Böhmermann, die Grenzen zwischen zulässiger Kritik und der zu unterlassenen Schmähkritik aufzeigen sollte. Aktueller Status: Auch Erdogan legt Berufung ein.

Das Urteil des Hamburger Landgerichtes wollen beide nicht akzeptieren, schließlich wurde die Veröffentlichung des Gedichtes nur in Teilen erlaubt, und damit auch nicht in Gänze verboten. Folgerichtig hatte Böhmermann schon früh Berufung eingelegt in der Hoffnung, die nächste Instanz möge sich doch etwas intensiver mit der Zulässigkeit des Schmähgedichts als untrennbares Gesamtwerk befassen.

Ähnlich mag es wohl dann – wenn auch verspätet – der türkische Präsident sehen: Auch er legte nun über seinen Anwalt Mustafa Kaplan eine sogenannte Anschlussberufung ein. Wann sich das OLG Hamburg damit befasst ist unklar. Medienrechtsexperten wie der Kölner Rechtsanwalt Dr. Niklas Haberkamm, LL.M. oec., Partner bei LHR – Kanzlei für Marken, Medien, Reputation, sind sich einig, dass es wohl noch dauern wird bis zur Verfahrensansetzung: „Gerade in Hamburg kommt es wegen Überlastung der Gerichte immer wieder zu Verzögerungen.“ Im Ergebnis erwartet der Medienrechtsexperte, dass das erstinstanzliche Urteil keinen Bestand haben wird: „Das Landgericht lag falsch, als es das Schmähgedicht künstlich in zulässige und unzulässige Teile zerlegt hat. Die Beurteilung muss sich auf das gesamte Gedicht und seine Inszenierung als einheitliches Werk beziehen. Meiner klaren Einschätzung nach, ist im ganz konkreten Kontext von einer Zulässigkeit des Gesamtwerks auszugehen.“

Für den Fall, dass das OLG Hamburg das Urteil doch bestätigen sollte, liegt die Hoffnung des Medienanwalts im Bundesgerichtshofs: „Letztlich wird sich mit großer Wahrscheinlichkeit auch der Bundesgerichtshof und dann wahrscheinlich auch noch das Bundesverfassungsgericht mit der Zulässigkeit des Schmähgedichts befassen, so dass wir alle noch lange mit der Causa Böhmermann beschäftigt sein werden.“

(Bild: © Manuel Schönfeld - Fotolia.com)

Website Promotion

Website Promotion
Homepage LHR Kanzlei für Marken, Medien und Reputation

Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Partnerschaft

Rechtsanwalt Dr. Niklas Haberkamm ist als Partner bei LHR - Kanzlei für Marken, Medien, Reputation - Ansprechpartner für alle Themen des Medienrechts.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.