Allein die Krankenkassen haben das Recht, zu entscheiden, ab wann ein Arzneimittel von der Zuzahlung freigestellt wird. Diese Grenze haben sie für ca. 3.000 Arzneimittel so stark abgesenkt, dass seit dem 1. September wieder eine Selbstbeteiligung für die Versicherten anfällt. Preiserhöhungen durch die Industrie fanden nicht statt.
Wenn die Kassen zur Auffüllung ihrer knappen Ressourcen auch auf eine vermehrte Zuzahlung ihrer Versicherten zurückgreifen wollen, müssen sie dafür auch die Verantwortung übernehmen. Ein Abschieben des "Schwarzen Peters" auf die Industrie darf nicht stattfinden.