Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 787716

MPH Legal Services Remstalstraße 21 70374 Stuttgart-Bad Cannstatt, Deutschland http://www.mph-legal.de
Ansprechpartner:in Herr Dr. Martin Heinzelmann +49 711 91288762
Logo der Firma MPH Legal Services

Schenker und Beschenkte aufgepasst!

Schenkungen sind unter Umständen widerruflich und können vom Schenker zurück gefordert werden

(lifePR) (Stuttgart-Bad Cannstatt, )
Schenker und Beschenkte aufgepasst! Schenkungen sind unter Umständen widerruflich und können vom Schenker zurück gefordert werden. Dass dies grundsätzlich nicht ohne trifftige Gründe möglich ist, versteht sich fast von selbst. So genügt jedoch grober Undank, um eine Schenkung zu widerrufen. Die Hürden hierfür sind aber hoch. Dies ist in der Regel nur der Fall, wenn der Beschenkte eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen begeht. Exemplarisch hierfür sind das Stellen grundloser Strafanzeigen und oder schwere körperliche Misshanldungen gegenüber dem Schenker; bei Eheleuten kann möglicherweise auch der Ehebruch hinreichende Gründe für eine Rückforderung der Schenkung liefern. Beschenkt ein Unternehmer einen Geschäftspartner und gründet dieser ein Konkurrenzunternehmen, kann auch dies für die Bejahung groben Undanks genügen. Es handelt sich natürlich um Einzelfallentscheidungen, welche einer genauen juristischen Überprüfung bedürfen. Ein Rücktritt von der Schenkung kommt z.B. in Betracht, wenn der Schenker für die Schenkung eine Bedingung ausbedungen hat, diese vom Beschenkten aber nicht erfüllt wird oder der mit der Schenkung erkennbar verbundene Zweck nicht erfüllt wurde. Um im Steitfall nicht in Beweisnot zu sein, sollten Bedingungen und Zweckbestimmungen, welche an die Schenkung geknüpft werden, vorab schriflich klar und verständlich fixiert werden. Auch sollten steuerrechtliche Erwägungen nicht außer Acht gelassen werden, namentlich ob die Rückforderung oder eine freiwillige Rückzahlung Schenkungssteuer auslöst, was von einem Steuerberater zu beurteilen wäre. Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M. Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services), vertritt Ihre Interessen als Schenker oder Beschenkter bundesweit.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.