Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 785733

MPH Legal Services Remstalstraße 21 70374 Stuttgart-Bad Cannstatt, Deutschland http://www.mph-legal.de
Ansprechpartner:in Herr Dr. Martin Heinzelmann +49 711 91288762
Logo der Firma MPH Legal Services

Kündigung des Arbeitsplatzes bereits unwirksam wegen Formfehler?

Arbeitnehmer aufgepasst! Ihnen wurde das Arbeitsverhältnis gekündigt?

(lifePR) (Stuttgart-Bad Cannstatt, )
Viele Kündigungen von Arbeitgeber sind bereits deshalb aus formalem Grund deshalb unwirksam, weil die Person, welche für Ihren Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen hatte, nicht wirksam bevollmächtigt gewesen ist und die Kündigung nicht durch den Leiter der Personalabteilung (oder gleichgestellter Personen) ausgesprochen wurde. Wird die Kündigung durch den Sachbearbeiter der Personalabteilung unterzeichnet, gemäß § 174 BGB zurückgewiesen werden, wenn ihr keine Originalvollmacht beigefügt war. Etwas anderes gilt nur dann, wenn es für den Arbeitnehmer zweifelsfrei feststeht, dass der Personalsachbearbeiter zur selbständigen Abgabe von Kündigungserklärugen bevollmächtigt ist.

Grund: Unabhängig davon, ob Vertretungsmacht dieser Person besteht oder nicht, ist die Kündigung unwirksam, wenn der Gekündigte die Kündigung unverzüglich zurückweist wegen fehlenden Nachweises der Vollmacht. Die Vollmachtsurkunde ist gem. § 174 BGB immer im Original oder in Ausfertigung vorzulegen. 

Eine beglaubigte Abschrift der Vollmacht reicht deshalb nicht aus, weili sie keine Echtheitsprüfung ermöglicht, Dies gilt erst recht für eine Fotokopie oder eine Telefaxkopie. 

Die Kündigung ist unwirksam, wenn (i) der Bevollmächtigte mit der Kündigung kein Original der Vollmachtsurkunde vorlegt, (ii) die vorgelegte Originalvollmacht sich nicht auf den Ausspruch der Kündigung bezieht, sondern nur auf den Abschluss eines anderen Rechtsgeschäfts, (iii) der Arbeitnehmer (oder z.B. dessen Anwalt) aus diesem Grund die Kündigung unverzüglich zurückweis, (iv) der Vollmachtgeber (i.d.R. der Arbeitgeber) den Arbeitnehmer von der Bevollmächtigung nicht in Kenntnis gesetzt hatte (§ 174 S. 2 BGB).

Die Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, vertritt Ihre Interessen gegenüber Ihrem Arbeitgeber in Kündigungsschutzangelegenheiten bundesweit.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.