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Abschaltung des G2-Netzes könnte HU gefährden

TÜV-Experte: Fehlender eCall ist erheblicher Mangel – VDA fordert Weiterbetrieb des G2-Netzes für 10 bis 15 Jahre – Rund 5,5 Millionen Fahrzeuge betroffen

(lifePR) (Stuttgart, )
Durch die 2028 beginnende Abschaltung des G2-Netzes können dann viele Millionen Autos bei einem Unfall keinen automatischen Notruf eCall mehr absetzen. Das senkt nicht nur die Überlebenschancen der Insassen nach einem Unfall, sondern könnte auch die TÜV-Zulassung gefährden. Das berichtet die Zeitschrift auto motor und sport. Bei Wegfall des G2-Netzes „werden Insassen dieser Fahrzeuge nicht mehr in der Lage sein, automatisierte oder per Knopfdruck ausgelöste Notrufe direkt an die Leitstellen für Feuerwehr und Rettungsdienst zu senden. Ein erheblicher Verlust an Sicherheit ist die Folge“, kritisiert Carsten Schneider vom Deutschen Feuerwehr Verband. Betroffen davon sind alle Automodelle mit Typgenehmigungen seit März 2018, die das 2G-Netz für eCall nutzen. Eine Ersatzlösung gibt es derzeit nicht.

„Ohne das 2G-Netz können diese Systeme keinen automatischen eCall-Notruf absetzen, der jedoch vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist“, sagt Richard Goebelt, Fachbereichsleiter Fahrzeug & Mobilität beim TÜV-Verband. „Seit 2019 müssen alle neu zugelassenen Pkw und leichte Nutzfahrzeuge mit dem europaweit einheitlichen 112-eCall ausgestattet sein – rund 5,5 Millionen Fahrzeuge sind damit potenziell betroffen“, so Goebelt. „Besonders betroffen sind Klein- und Mittelklasse-Fahrzeuge, die in der Regel nur den gesetzlich vorgeschriebenen 112-eCall nutzen.“ Die Telekom will 2G bis Ende Juni 2028 abschalten, Vodafone bis September 2028. Telefónica (O2) hat noch kein Ausstiegsdatum mitgeteilt.

Die betroffenen Autos könnten damit theoretisch Probleme bekommen, die Hauptuntersuchung zu bestehen. Goebelt: „eCall-Systeme werden wie gewohnt geprüft. Ist ein System technisch defekt, muss der Mangel behoben werden.“ Da der Halter für die Abschaltung des 2G-Netzes aber nicht verantwortlich ist, plädiert der TÜV dafür, dass der Ausfall von eCall „nicht als erheblicher Mangel bewertet“ wird und trotzdem die Prüfplakette erteilt wird. Doch diese Entscheidung liege nicht bei den Prüfgesellschaften. „Die Klassifizierung der Mängel obliegt dem Verordnungsgeber“, so Goebelt. Der Bund hat aber noch nicht entschieden.

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) fordert deshalb einen Weiterbetrieb des 2G-Netzes. „Bis vor kurzem war es der Verordnung nach Pflicht, die 2G/3G-eCall-Technik in Fahrzeuge zu verbauen. Vor diesem Hintergrund fordern wir ein flächendeckenden Weiterbetrieb zumindest des 2G-Netzes in den kommenden 10 bis 15 Jahren, sodass der eCall als wichtiges Sicherheitsinstrument in diesem Zeitraum weiterhin zur Verfügung stehen wird“, so eine VDA-Sprecherin zu auto motor und sport. „Die Bundesregierung muss die entsprechenden Telekommunikationsnetze für die Funktion gemeinsam mit anderen EU-Mitgliedsländern sicherstellen, sodass der eCall weiterhin europaweit genutzt werden kann“, so der VDA.

Redakteur: Claudius Maintz

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