Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 1044696

Motor Presse Stuttgart Leuschnerstr. 1 70174 Stuttgart, Deutschland http://www.motorpresse.de
Ansprechpartner:in Herr Axel Mörer +49 170 4037880

Trotz Singener Urteil sehen Experten keine Probleme mit Lasermessgeräten

Gericht hat vergangenen Monat die Zuverlässigkeit der Messungen bezweifelt

(lifePR) (Stuttgart, )
Autofahrer können nicht davon ausgehen, dass sie bei Tempoverstößen, die von der Polizei mit dem Hand-Lasermessgerät LTI 20/20 TruSpeed festgestellt werden, straffrei bleiben. Auch wenn das Amtsgericht Singen Mitte Oktober 2025 einen Autofahrer, der innerorts mit 96 statt 70 km/h gemessen worden war, mit der Begründung freigesprochen hat, dass das Messegerät nicht zuverlässig arbeite, gehen Experten davon aus, dass aufgrund neuer Bedienungsregeln neue Klagen wenig Erfolg haben. Die für die Zulassung polizeilicher Messgeräte zuständige Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) sieht trotz der Gerichtsentscheidung keinen Handlungsbedarf. „Das Urteil des Amtsgerichts Singen ändert nichts an unserer Einschätzung, dass bei Einhaltung der Vorgaben der Gebrauchsanweisung eine unzulässige Messwertabweichung auszuschließen ist“, teilte die Behörde auf Anfrage der Zeitschrift auto motor und sport mit. Laut PTB werde die Messung der Geschwindigkeit bei einem Abgleiten des Laserstrahls annulliert.

Mit dem Abgleiten ist das Problem gemeint, das der Laserstrahl während der Messung auf schräge Flächen trifft und abgleiten kann, etwa bei einem Schwenk über die Karosserie. Der Laserstrahl reflektiert dann zu früh oder zu spät, sodass sich die Weg-Zeit-Berechnung verfälschen kann. Laut Gericht hat ein Sachverständiger mit dem LTI 20/20 versuchsweise fest installierte und daher bewegungslose schräge Flächen anvisiert und Geschwindigkeiten bis 5 km/h angezeigt bekommen. Wegen des Abgleiteffekts hatte unter anderem Nordrhein-Westfalen die Verwendung der 115 landeseigenen LTI 20/20 im Juli vergangenen Jahres gestoppt.

Seit Oktober 2024 wird das Gerät aber nur noch auf Stativen und mit Vergrößerungsoptik genutzt, um den Messpunkt besser fixieren zu können. Das genügt nicht nur der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt. Auch das Innenministerium Baden-Württembergs hält das Gerät für zuverlässig. Nach obergerichtlichen Entscheidungen handele es sich „bei dem Einsatz von Laserhandmessgeräten um ein standardisiertes Messverfahren“, so eine Sprecherin des Ministeriums gegenüber auto motor und sport. Auch ein Sprecher der Polizei in NRW erklärt, das Singener Urteil habe „derzeit keine Relevanz“.

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2025, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.