Gewährleistung: Die gesetzliche Gewährleistung, auch Sachmängelhaftung genannt, ist ein gesetzlich verankertes Recht des Käufers gegenüber dem Verkäufer (Händler). Sie sichert zu, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Mängeln ist. Bei Neuwagen beträgt die Frist zwei Jahre. In den ersten zwölf Monaten nach dem Kauf ist die Beweislast sogar umgekehrt: Tritt ein Mangel auf, wird gesetzlich vermutet, dass dieser schon bei Übergabe vorhanden war. Der Händler muss das Gegenteil beweisen, wenn er die Nachbesserung ablehnen will. Im zweiten Jahr muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand.
Herstellergarantie: Alle Hersteller bieten als freiwillige Leistung neben der gesetzlichen Gewährleistung eine Herstellergarantie an, also ein Haltbarkeitsversprechen. Die Garantiezeiten sind je nach Marke sehr unterschiedlich. Bei europäischen Herstellern sind die Laufzeiten mit zwei oder drei Jahren eher kurz, bei asiatischen Marken mit bis zu sieben Jahren eher lang. Doch Vorsicht: Die Garantieleistung ist an Bedingungen geknüpft wie Kilometerleistung, die Einhaltung von Wartungsintervallen in autorisierten Werkstätten oder Reparaturen nur bei Vertragswerkstätten. Eine lange Herstellergarantie wie bei Kia, Toyota, Hyundai oder Mazda ist ein echter Mehrwert, der die Gesamtkosten über die Haltedauer des Fahrzeugs senken kann. Die Herstellergarantie kann sich beim selben Hersteller allerdings je nach Modell unterscheiden!
Garantieverlängerungen: Wem zwei oder drei Jahre Garantie zu wenig sind, bietet der Händler meist eine Garantieverlängerung an. Doch Vorsicht: Häufig handelt es sich nicht um eine Verlängerung der Herstellergarantie, sondern um eine eigenständige Reparaturkostenversicherung. Diese wird nicht mit dem Autohersteller, sondern einer Versicherungsgesellschaft geschlossen. Die Details muss man sich häufig mühsam aus verschiedenen Quellen zusammensuchen. Das Problem: Mitunter stehen im Kleingedruckten viele Ausschlusskriterien, warnt Peter Grieble, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Diese Versicherungen haben oft einen sehr umfangreichen Katalog an Ausschlüssen. Da steht dann zum Beispiel, dass kein Schutz besteht, wenn die Hinweise in der Betriebsanleitung nicht beachtet oder vom Hersteller vorgeschriebene Schmierstoffe nicht verwendet wurden“, erklärt Grieble in auto motor und sport. „Im Schadensfall kann der Versicherer dann leicht behaupten, der Fahrer habe das Fahrzeug falsch bedient oder das falsche Öl verwendet. Für den Verbraucher ist es dann extrem schwer, das Gegenteil zu beweisen.“
Redakteure: Andrea Weller | Carina Belluomo