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Die zehn größten Irrtümer im Verkehr

Verbrennungsmotoren spielen noch lange eine zentrale Rolle

(lifePR) (Stuttgart, )
Rechtsfahrgebot auf Autobahnen, der Auffahrende ist immer schuld, mit einem Smart darf man quer parken, Strandstreifen darf man bei Stau befahren: Es gibt eine Menge Irrtümer unter Autofahrern, die sich hartnäckig halten. Die Zeitschrift auto motor und sport hat in ihrer aktuellen Ausgabe die zehn größten Irrtümer zusammen getragen.

1. „Wer auffährt, hat immer Schuld“
Falsch: Bremst der Vordermann grundlos oder fährt er rückwärts, kann der Unfall eventuell nicht vermieden werden. Hier gilt: Zeugen suchen!

2. „Querparken ist erlaubt“
Fast falsch: Laut § 12 Abs. 4 StVO muss am rechten Fahrbahnrand geparkt werden. Die meisten Gerichte sagen: in Fahrtrichtung parallel zur Straße. Quer einparken ist daher nur erlaubt, wenn der Parkplatz entsprechend markiert ist.

3. „Es gilt ein Rechtsfahrgebot auf Autobahnen“
Falsch: Auf Autobahnen mit drei oder mehr Spuren in einer Richtung darf auch durchgehend auf der zweiten Spur von rechts gefahren werden. Dafür muss nur „hin und wieder“ ein Fahrzeug auf der rechten Spur fahren.

4. „Rechts überholen ist verboten“
Falsch: Innerorts darf man auf mehrspurigen Straßen rechts überholen. Bei einem Autobahnstau oder bei Kolonnenverkehr bis zu 80 km/h darf man mit maximal 20 km/h mehr überholen.

5. „Bei Stau darf man den Standstreifen befahren“
Falsch: Der Standstreifen ist Pannenfahrzeugen vorbehalten, außer die Benutzung wird ausdrücklich erlaubt. Das gilt auch nur bis zur nächsten Ausfahrt.

6. „Das StVO-Schild auf Parkplätzen gilt“
Falsch: Den Geltungsbereich der für den öffentlichen Verkehr gedachten StVO kann ein Betreiber nicht auf seinen Parkplatz ausdehnen. Auf privaten Parkplätzen zählen Fahren mit Schrittgeschwindigkeit und gegenseitiges Verständigen.

7. „Lichthupe bedeutet immer Nötigung“
Fast falsch: Wer außerorts überholen möchte, darf dies kurz per Lichthupe anzeigen. Wer dabei zu dicht auffährt, begeht jedoch eine Nötigung.

8. „Verbandskästen können ablaufen“
Falsch: Nur Teile wie zum Beispiel sterile Kompressen unterliegen einem Verfallsdatum. Diese muss man nach Ablauf ersetzen.

9. „Bus mit Warnblinklicht darf nicht überholt werden“
Falsch: Der haltende Bus darf mit Schrittgeschwindigkeit überholt werden. Aber: Auch der Gegenverkehr darf beim Passieren nicht schneller als sieben km/h fahren.

10. „Radfahrer müssen Radweg benutzen“
Falsch: Nur dort, wo Schilder mit Fahrradzeichen stehen, muss der Radweg auch genutzt werden.

Noch mehr Irrtümer gibt es auf: http://www.auto-motor-und-sport.de/news/rechts-irrtuemer-verkehr-2016-bussgeld-strafe-11501862.html

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