Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 739616

MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Holbeinstraße 24 04229 Leipzig, Deutschland http://www.maslaton.de
Ansprechpartner:in Herr Stephan Wagner
Logo der Firma MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Medikamente auf Amazon - kein Wettbewerbsverstoß nach § 3 UWG

(lifePR) (Leipzig, )
Das Anbieten und Verkaufen von rezeptfreien Medikamenten durch einen Apotheker auf der Internetverkaufsplattform „Amazon Marketplace“ stellt keine unlautere geschäftliche Handlung i.S.d. § 3 UWG dar. So entschied das LG Magdeburg mit Urteil vom 18.01.2019 (Az.: 36 O 48/18).

Geklagt hatte ein Apotheker e.K. gegen seinen Wettbewerber. Der Beklagte betreibt über eine eigene Website den Versandhandel von rezeptfreien Medikamenten und hat dafür eine Erlaubnis nach § 11 ApoG. Zusätzlich stellt er Medikamente unter seinem Namen als Verkäuferprofil auf dem Amazon Marketplace inklusive Fotos und Produktinformationen ein.

Unproblematisch sah das Gericht das Anbieten der Medikamente als geschäftliche Handlung an. Es läge jedoch keine Unlauterkeit i.S.d. § 3a UWG vor. Dafür bedürfe es einer Zuwiderhandlung entgegen den Wettbewerb regelnden Vorschriften. Nicht verletzt seien zudem Vorschriften der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), des Arzneimittelgesetzes (AMG), der Betriebsordnung der Apothekenkammer Sachsen-Anhalt sowie das Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (HWG).

Ein Unterschied zwischen einem eigenen betriebenen Internetshop und der Nutzung der Plattform Amazon Marketplace besteht in der Möglichkeit der Einflussnahme durch Amazon. Jedoch liefert der Verkäufer die maßgeblichen Produktinformationen entweder selbst oder schließt sich denen eines anderen Verkäufers an. Zudem steht es ihm jederzeit frei, den Vertrieb des Produktes einzustellen, sollte es den Anforderungen nicht genügen.

Ein anderer Unterschied liegt im Einbau zusätzlicher Werbeelemente über Amazon. So wird über die Kundenrezension mit Äußerungen Dritter geworben. Dies ist grundsätzlich unzulässig, gem. § 11 HWG. Allerdings seien diese Aussagen dem Verkäufer nicht zuzurechnen, da jeder sofort erkennen könne, dass es sich um Meinungen von Kunden handelt und diese auch als solche gekennzeichnet seien.

Daneben hatte der Kläger ein Wettbewerbsverstoß dahingehend begründet, dass der Apotheker gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoße. Hier lehnte jedoch das Gericht bereits die Klagebefugnis ab. Die DSGVO sei ein abschließend geregeltes System. Rechtsinhaber und klagebefugt seien demnach nur betroffene Personen sowie qualifizierte öffentliche Stellen.

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.