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Einhellige Position im Schulausschuss: Klarstellen, dass Scientology-Organisation nicht als Religionsgemeinschaft anerkannt ist

(lifePR) (Stuttgart, )
Die Scientology-Organisation ist nach wie vor nicht als Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft anerkannt. Auf diese Klarstellung hat der Schulausschuss des Landtags in seiner Sitzung am Mittwoch, 19. September 2007, anlässlich der Beratung eines entsprechenden CDU-Antrags Wert gelegt und seine einhellige Position gegen Scientology bekräftigt. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Norbert Zeller, betonte, muss die Scientology-Organisation weiterhin als verfassungsfeindliche Organisation bewertet und die Öffentlichkeit über deren Gefahren aufgeklärt werden.

In ihrem Berichtsantrag bezieht sich die CDU-Fraktion auf eine Pressemitteilung der Scientology-Organisation vom 5. April 2007. Darin, so die Antragsteller, werde der Eindruck erweckt, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) habe in einem Urteil am 5. April 2007 der Scientology-Organisation den Status einer Religi-onsgemeinschaft zuerkannt. Aus der Stellungnahme der Landesregierung zu dem Antrag geht laut Zeller jedoch deutlich hervor, dass das Urteil des EGMR keine grundsätzliche Entscheidung über den Religionscharakter der Scientology-Organisation beinhalte, sondern auf die konkrete Lage in Russland Bezug nehme. In besagtem Urteil habe der EGMR nämlich entschieden, dass die wiederholte konkrete Ablehnung der Registrierung der „Church of Scientology Moscow“ auf der Grundlage des russischen Religionsgesetzes durch die russischen Behörden grob fehlerhaft sei und damit zugleich einen Verstoß gegen die in der Europäischen Menschen-rechtskonvention garantierte Vereinigungsfreiheit darstelle.

Die Entscheidung des EGMR habe keinerlei Auswirkungen auf die Rechtslage in Deutschland, erklärte Zeller. Die Scientology-Organisation sei keine in Deutschland als Religionsgemeinschaft/Religionsgesellschaft anerkannte Körperschaft des öffent-lichen Rechts. Mit Beschluss vom 22. März 1995 habe das Bundesarbeitsgericht festgestellt, dass der Scientology-Organisation nicht der Status einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne von Artikel 4 Grundgesetz zukomme.

„Die bisherigen Beobachtungen bestätigen, dass die Scientology-Organisation eine totalitäre menschenverachtende Organisation ist, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt“, sagte Zeller. Mit den Sozialtechniken und Verfahren nach der Lehre des Scientology-Gründers Hubbard strebe die Organisation eine umfassende Kontrolle einer wachsenden Zahl von Menschen durch „Auditing“, „Sicherheitsprüfungen“ und technische Mittel an. Dadurch würden wesentliche Grundrechte faktisch außer Kraft gesetzt. Insbesondere seien die Wahrung der Menschenwürde, die Meinungs- und Informationsfreiheit und die Selbstbestimmung des Einzelnen nicht mehr gewährleis-tet.

Aktuelle Hinweise belegten, dass auch in der Scientology-Niederlassung Stuttgart eine Intensivierung von Werbemaßnahmen stattgefunden habe, berichtete Zeller.

„In der Öffentlichkeit, vor allem in den Schulen, muss deshalb immer wieder darauf hingewiesen werden, welche Gefahren von Scientology ausgehen“, so der Ausschussvorsitzende abschließend.
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