Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 49970

Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) Zollhof 2 40221 Düsseldorf, Deutschland https://www.lfm-nrw.de
Ansprechpartner:in Dr. Peter Widlok +49 211 77007141
Logo der Firma Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM)
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM)

Die Arbeit der Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz in den Jahren 2003 bis 2008 - Rückblick und Ausblick

(lifePR) (Halle/Düsseldorf, )
Die Gemeinsame Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz (GSPWM) beendet ihre Arbeit zum 31. August 2008. Sie hat heute (17. Juni 2008) in Halle das letzte Mal unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Norbert Schneider getagt.

Die GSPWM ist eine Einrichtung der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM). Sie hat seit rund fünf Jahren Empfehlungen für Zulassungen und Unbedenklichkeitsbescheinigungen gegeben, regelmäßig Untersuchungen zu Programm- und Werbefragen durchgeführt und den Dialog mit den TV-Veranstaltern über anstehende Problemlagen geführt.

Schneider verwies in einer Bewertung dieser Arbeit darauf, dass das Aufspüren von Gesetzesbrüchen nur ein kleiner Teil der aufsichtlichen Arbeit der GSPWM gewesen sei: "Wichtiger waren stets die Analyse von Programmformaten und die Lösung von Problemen. Wir haben uns auch immer als Plattform für Gespräche und Workshops über Zukunftsfragen gesehen", sagte Schneider.

So hat die GSPWM in den vergangenen Jahren zahlreiche Gespräche mit ausländischen Medienaufsichtsbehörden, mit Vertretern der EU, dem Bafin, der KommAustria und nachhaltig mit dem VPRT geführt, um neue Entwicklungen zu diskutieren und Lösungen für gemeinsame Probleme im Rundfunkbereich zu erarbeiten.

Die Bandbreite ihrer Themen umfasste technische Neuerungen wie IP-TV, DVB-H sowie interaktives Fernsehen, ebenso wie Programmangebote (z.B. Gerichtsshows, Beratungssendungen und Call-In-Formate); Schwerpunkte im Bereich Werbung waren z.B. die Novellierung der EU-Fernsehrichtlinie in Bezug auf Product Placement, Werbung für Sportwetten im Fernsehen, Handy-Klingeltöne als Begleitmaterialien und die unzureichende Kennzeichnung von Dauerwerbesendungen.

Zu verschiedenen dieser Themen entwickelte sie Richtlinien, Handreichungen und Selbstverpflichtungen, die zur Grundlage für Entscheidungen der Landesmedienanstalten wurde, insbesondere auf dem Gebiet der Call-In-Formate.

Die GSPWM veranstaltete auch Workshops zu den Themen religiöses Fernsehen, grenzüberschreitendes Programm und IP-TV.

Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt waren Programmanalysen. Im Bereich Werbung führte die GSPWM allein 17 Analysen zu Schwerpunktthemen wie Schleichwerbung, Gewinnspiele, Begleitmaterialien und neuen Werbeformen durch. Kontinuierlich wurden die Regionalfenster der Veranstalter RTL und Sat.1 untersucht. Im Focus stand dabei die Frage, inwieweit die Regionalfenster in formaler und inhaltlicher Hinsicht den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Schließlich legte die GSPWM eine Studie zur Wirtschaftsberichterstattung in Privatsendern vor.

Norbert Schneider verwies darauf, dass die GSPWM auch nach ihrer letzten Sitzung bis zum September weiterhin tätig sein werde. Die Arbeit der GSPWM werde dann die neue Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) übernehmen. Schneider wird für die ZAK als Beauftragter für diesen Sachbereich weiter tätig sein.

Zulassungen neuer Programme und Mediendienste

Seit Gründung der GSPWM im Jahre 2003 ist die Zahl der Anträge für neue Fernsehprogramme und Mediendienste in Deutschland kontinuierlich angestiegen: Wurden im Jahre 2003 lediglich elf Anträge bei der Gemeinsamen Stelle eingereicht, so steigerte sich die Zahl der Neuanträge von 35 in 2004 über 40 in 2005 bis zu 59 in 2006 und blieb auch 2007 mit 56 Anträgen auf einem konstant hohen Niveau. In der ersten Jahreshälfte 2008 hat die GSPWM für bisher 22 neue Anträge für Rundfunkangebote und Mediendienste entsprechende Empfehlungen abgegeben. Insgesamt hat die GSPWM damit 147 Anträge über Zulassungen und 76 Anträge über Unbedenklichkeitsbescheinigungen bearbeitet.

In den vergangenen Jahren zeichnete sich immer deutlicher ein Trend zu Spartenkanälen ab, also zu Rundfunkprogrammen mit im Wesentlichen gleichartigen Inhalten, wie beispielsweise Unterhaltung oder Information. Eine Tabelle mit allen abgestimmten Programmen und Mediendiensten ist auf der ALM-Seite abrufbar: www.alm.de/.....pdf.

Werbe- und Programmverstöße

Einen Schwerpunkt der Aufsichtsarbeit der GSPWM bildeten mögliche Werbeverstöße in den Programmen der privaten Fernsehveranstalter. So hatte sich die Gemeinsame Stelle im Verlauf ihrer fünfjährigen Tätigkeit mit mehr als 330 Einzelfällen im Werbebereich zu befassen. Aus den Empfehlungen an die jeweils zuständige Landesmedienanstalt, rechtsaufsichtlich tätig zu werden, resultierten mehr als 150 Beanstandungen oder rechtsförmliche Hinweise an die Veranstalter. Eine Reihe von Gerichtsurteilen hat dabei die Position der Landesmedienanstalten nachhaltig gestützt und bestätigt.

Auf programmlicher Seite beschäftigte die GSPWM in den vergangenen fünf Jahren eine große Bandbreite an möglichen Verstößen gegen medienrechtliche Bestimmungen. Waren es in den Anfangsjahren noch die "Ostalgie-Shows", der Vaterschaftstest im Fernsehen oder Shows wie etwa Big Brother oder das RTL-Dschungel-Camp, die im Fokus des Öffentlichkeit und damit auch der GSPWM standen, so bildeten in der Folge die Problematiken rund um die Themen Religion und TV sowie grenzüberschreitende Programme und Beratungsangebote die Schwerpunkte der Aufsichtsarbeit im Programmbereich der GSPWM.

Weitere Informationen unter www.gspwm.de

Die Gemeinsame Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz (GSPWM) ist eine Einrichtung der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM). Sie führt regelmäßig Untersuchungen zu Programm- und Werbefragen durch, z. B. zu Themen wie Werbung für Klingeltöne, Gewinnspiele, Schleichwerbung, Begleitmaterialien, Splitscreen etc.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.