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Organspende: Hessischer Ärztekammerpräsident Dr. med. Edgar Pinkowski spricht sich für Widerspruchslösung aus

(lifePR) (Frankfurt/Main, )
„Dass die Organspende in Deutschland dringend gefördert werden muss, ist offensichtlich“ betont Dr. med. Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer Hessen (LÄKH). Auch wenn die Zahl der Organspenden im ersten Halbjahr 2018 erstmals wieder gestiegen sei, habe sie sich 2017 mit 767 Spendern auf einem Rekordtief befunden. „Der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgelegte Gesetzentwurf, wonach das Prozedere in den Krankenhäusern verbessert werden soll, um Organspender schneller zu identifizieren, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Aber er reicht nicht aus. Wenn wir die Zahl der Organspenden erhöhen wollen, muss sich die Gesellschaft für eine neue Debatte öffnen." Ausdrücklich sprach sich Pinkowski für Spahns Vorschlag aus, die Widerspruchslösung mit Vetorecht für Angehörige einzuführen.

Umfragen zeigten immer wieder, dass Dreiviertel der Bundesbürger der Organspende positiv gegenüberstehen. Dennoch hätten weitaus weniger Menschen bisher einen Organspendeausweis ausgefüllt. "Damit hat die bisher geltende Zustimmungslösung nicht dazu geführt, die Wartelisten zu verkürzen", so Pinkowski weiter. "Angesichts von rund 10.000 Patientinnen und Patienten, die verzweifelt auf ein Spenderorgan warten, ist die Zeit für einen Strukturwandel gekommen." Wie in den meisten anderen europäischen Ländern solle auch in Deutschland jeder Bürger als Organspender gelten, sofern er oder sie vorher nicht widersprochen habe. „Selbstverständlich müssen wir auch weiter auf Aufklärung setzen, um das System der Organspende transparent zu machen“, ergänzte der hessische Ärztekammerpräsident.

Dass Spahns Gesetzentwurf den Kliniken mehr Geld für die Organentnahme und den Transplantationsbeauftragten mehr Zeit für ihre Arbeit zubillige, bezeichnete Pinkowski als überfällig: „Wir sind es den Schwerkranken auf den Wartelisten als Gesellschaft schuldig, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sie ein lebensrettendes Spenderorgan erhalten.

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