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Landesärztekammer Hessen Hanauer Landstraße 152 60314 Frankfurt/Main, Deutschland http://www.laekh.de
Ansprechpartner:in Frau Katja Möhrle +49 69 97672188

Forderung nach transparenter Gleichwertigkeitsprüfung der Qualifikation ausländischer Ärztinnen und Ärzte

Delegiertenversammlung der Landesärztekammer beschließt Resolution zum Ausbau der zentralen Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) in Bonn

(lifePR) (Frankfurt/Main, )
Mit einer Resolution hat die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen am 23. März den Ausbau der zentralen Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (Gf) in Bonn gefordert. Diese soll mit der Annahme und Entscheidung aller Anträge auf Gleichwertigkeitsprüfung einer in Drittstaaten erworbenen ärztlichen Qualifikation beauftragt werden. „Ziel muss eine zügige Überprüfung der Ausbildungsnachweise sein, um Zeiten der Arbeit mit nur vorübergehender Berufserlaubnis zu reduzieren. Defizite müssen zeitnah festgestellt und mit klaren Aufgaben versehen werden“, heißt es wörtlich in der Resolution. Um eventuelle Abweichungen im Vergleich zur deutschen Ausbildung oder gar Fälschungen von Dokumenten möglichst sicher zu erkennen, sei die Bearbeitung der Anträge durch erfahrenes Personal notwendig.

Bereits heute herrsche in vielen Regionen Deutschlands ein gravierender Ärztemangel, machten die Delegierten deutlich. Neben dem dringend notwendigen Ausbau von inländischen Studienplätzen an Universitätskliniken sei eine gelingende Arbeitsmarktintegration von Ärztinnen und Ärzten mit Qualifikationen aus anderen EU-Mitgliedsländern und auch aus Drittstaaten eine wichtige Maßnahme, um die Patientenversorgung auch im Hinblick auf die demographische Entwicklung sicherzustellen. „Entscheidend ist ein klar strukturiertes und transparentes System zur Gleichwertigkeitsprüfung einer in Drittstaaten erworbenen ärztlichen Qualifikation“, erklärte das hessische Ärzteparlament.

Abschließend wiesen die Delegierten in der Resolution daraufhin, dass die detaillierte Kenntnisstandprüfung durch die Landesärztekammern, die der Überprüfung der ärztlichen Kenntnisse analog des dritten Staatsexamens entsprechen soll, ein nachgewiesenes C1 Niveau der medizinischen Fachsprache sowie ausreichende allgemeinsprachliche Deutschkenntnisse (B2) voraussetzt.

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