So sollen keine toten Vögel angefasst werden, zudem soll man darauf achten, nicht durch Vogelkot zu laufen. Besondere Maßnahmen, festgeschrieben in einer Allgemeinverfügung, gelten für Geflügelhalter im Kreis:
- Reinigung und Desinfektion der Schuhe vor Betreten und nach Verlassen des Geflügelbereichs oder die Verwendung von Einmal-Schuhüberziehern bzw. Schuhwechsel am Stalleingang
- Lagerung von Futter und Einstreu unzugänglich für Wildvögel
- Fütterung von Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen
- Für die Tränke nur Wasser verwenden, zu dem Wildvögel keinen Zugang haben
Die verendeten Tierkörper werden zur Untersuchung auf Geflügelpest in das Hessische Landeslabor in Gießen verbracht.