Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 830333

Kreisausschuss des Vogelsbergkreises Goldhelg 20 36341 Vogelsbergkreis, Deutschland http://www.vogelsbergkreis.de
Ansprechpartner:in Frau Sabine Galle-Schäfer +49 6641 977272

Tagesausflüge nur noch im Umkreis von 15 Kilometern

Ab Mittwoch weitere Beschränkung / Zufahrten zu Hoherodskopf und Herchenhainer Höhe bleiben tagsüber gesperrt

(lifePR) (Vogelsbergkreis, )
Die Corona-Infektionszahlen und damit die Inzidenz  im Vogelsbergkreis steigen weiter an, sodass ab Mittwoch die nächste Beschränkung in Kraft treten muss. Bei tagestouristischen Ausflügen gilt: Personen, die im Vogelsbergkreis wohnen oder sich dort aufhalten, dürfen sich nur in einem Radius von 15 Kilometern um ihren Wohnort bewegen.

Der Vogelsbergkreis wurde vom Land Hessen angewiesen, diese Ausgangsbeschränkung umzusetzen. Für Landkreise mit einer Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen sieht das sogenannte Eskalationskonzept des Landes die „Einschränkung des Bewegungsradius auf den Umkreis von 15 Kilometern“ rund um den Wohnort vor. Entscheidend dabei ist die Grenze der Großgemeinde, nicht des einzelnen Orts- oder Stadtteils.

Im Vogelsbergkreis liegt der Inzidenz-Wert seit einigen Tagen über der 200er Grenze. Aktuell weist das Robert Koch-Institut einen Wert von 272,6 aus.  

Wintersport fällt nicht unter den Begriff „tagestouristischer Ausflug“, er ist im Vogelsbergkreis weiterhin möglich, wenn auch nur sehr eingeschränkt. Denn die drei Zufahrtsstraßen zum Hoherodskopf und die Zufahrt zur Herchenhainer Höhe bleiben weiterhin zwischen 9 und 16 Uhr gesperrt.

Wer sich nicht an die 15-Kilometer-Regelung hält oder die Straßensperrungen missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen von 5 bis 25.000 Euro geahndet werden.

Der Vogelsbergkreis hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die am morgigen Dienstag veröffentlicht wird. Sie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung – also am Mittwoch, 13. Januar, - in Kraft. Sie ist befristet bis zum 31. Januar.

Sollte der Inzidenz-Wert sinken und schon vor dem Monatsende fünf Tage in Folge unter 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegen, wird die Allgemeinverfügung aufgehoben.

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.