Der Genesungsnachweis gilt ab dem 28. Tag und bis zum Ende des sechsten Monats nach der durchgeführten Diagnostik.
Nach SARS-CoV-2-Infektion: Gesundheitsamt verschickt Genesungsnachweise
Der Genesungsnachweis gilt ab dem 28. Tag und bis zum Ende des sechsten Monats nach der durchgeführten Diagnostik.