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Landrat Görig einigt sich mit Land Hessen über die Ablösung der Kassenkredite - die Bilanz 2018 des Kreises wird keine Altfehlbeträge mehr enthalten

(lifePR) (Lauterbach, )
Der Vogelsbergkreis wird dank des Landesprogramms „Hessenkasse“ in Kürze von allen kurzfristigen Kreditverbindlichkeiten, den sogenannten Kassenkrediten, befreit werden. Im Finanzministerium verständigte sich Landrat Manfred Görig mit Vertretern des Finanz- und des Innenministeriums auf die Grundzüge der noch abzuschließenden Vereinbarung. Demnach übernimmt das Land die bestehenden Kreditverträge des Vogelsbergkreises bis zu einem Höchstbetrag von 83 Millionen Euro. Das ist die Summe, auf die sich die Kassenkreditverbindlichkeiten des Kreises zu diesem Zeitpunkt voraussichtlich belaufen werden.

Im Gegenzug muss sich der Vogelsbergkreis verpflichten, dem Land die Hälfte der Tilgungsleistungen zu erstatten. Dazu muss der Kreis etwa 17 Jahre lang 2,65 Mio. Euro an das Land überweisen, dieses Geld muss über das ordentliche Ergebnis zusätzlich erwirtschaftet werden. Die andere Hälfte der Tilgungsbeträge sowie die entstehenden Zinsen trägt das Land, in Höhe dieses Anteils können die in der Bilanz des Vogelsbergkreises nachgewiesenen Altfehlbeträge direkt ausgebucht werden.

Das Verfahren greift allerdings nur dann, wenn die Banken, bei denen der Kreis Kassenkredite aufgenommen hat, dem Schuldneraustausch (Land anstatt Kreis) zustimmen. Der Vogelsbergkreis sowie das Land Hessen bemühen sich derzeit um dieses Einverständnis, konkrete Erklärungen liegen bisher aber noch nicht vor.

Größter Nachhaltigkeitseffekt aus Sicht von Landrat Görig: „Durch diese Eigenkapitalstärkung verbessert sich die Vermögenslage des Kreises „auf einen Schlag“ um bis zu 40 Millionen Euro.“ Zum Vergleich: Ende 2016 lag die Eigenkapitalausstattung des Kreises bei lediglich 12 Millionen Euro.

Der vom Land Hessen vorgegebene Zeitplan sieht die Verabschiedung des Gesetzes durch den Hessischen Landtag im 1. Quartal 2018 vor. Der Kreistag des Vogelsbergkreises muss so rechtzeitig entscheiden, ob er zu den angebotenen Bedingungen an dem Entschuldungsprogramm teilnehmen will, dass bis spätestens 30.04.2018 ein verbindlicher Antrag in Wiesbaden vorliegt. Nach der aktuellen Sitzungsplanung tagt der Kreistag am 23.04.2018 und wird dann die finale Entscheidung treffen.

Landrat Görig wirbt für die Teilnahme, obwohl es innerhalb der kommunalen Familie auch durchaus berechtigte Kritik an dem Landesprogramm gibt und der Kreistag sich bereits kritisch mit den Rahmenbedingungen auseinander gesetzt hat. Insbesondere die Tatsache, dass das Land seinen Tilgungsbeitrag größtenteils aus Mitteln bestreitet, die ohnehin den Kommunen zustehen, sorgt durchaus für Verärgerung.

Görig: Vorteile überwiegen

Trotzdem zeigt sich der Landrat überzeugt, dass für den Vogelsbergkreis die Vorteile eindeutig überwiegen: „Eine Entschuldung aus eigener Kraft hätten wir auf absehbare Zeit nicht hinbekommen“. Den Tilgungsbeitrag von jährlich 25 Euro je Einwohner bewertet er als unter den gegebenen Umständen leistbar. „Dank des kommunalen Schutzschirms, den wir nach 3 ausgeglichenen Haushalten in Folge voraussichtlich ebenfalls im Jahr 2018 verlassen können und der jetzt möglichen Entschuldung wird der Vogelsbergkreis damit nach 18 Jahren defizitärer Haushalte in 2018 zu einer nachhaltig geordneten Vermögens- und Finanzlage zurückfinden. Dazu haben die erwähnten Landesprogramme maßgeblich beitragen, vor allem, indem sie die Selbsthilfekräfte unseres Kreises aktiviert haben. Klar ist natürlich auch: Wir selbst haben mit unserer verantwortungsvollen Haushaltspolitik der letzten Jahre ganz entscheidend dazu beigetragen, dass der Vogelsbergkreis jetzt finanziell bald wieder auf eigenen Füßen stehen kann“, so Manfred Görig abschließend.

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