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Hygieneauflagen nicht erfüllt: Zeltlager in einem Feriendorf unterbunden

Mit Unterstützung der Polizei wurde am Freitag ein Zeltlager in Herbstein-Lanzenhain aufgelöst

(lifePR) (Vogelsbergkreis, )
Maximal 250 Personen, ein tragfähiges Hygienekonzept, Gruppeneinteilung zur Nachverfolgung von Kontaktpersonen sowie ortsfeste Sanitäreinheiten, die lediglich von zehn festgelegten Personen benutzt werden dürfen. Das sind die Rahmenbedingungen, die aufgrund der Corona-Pandemie für ein Zeltlager im Vogelsbergkreis seit Anfang Juli gelten. Einem Veranstalter, der in einem Herbsteiner Stadtteil ein Ferienlager veranstaltet hat, waren diese Regeln bekannt. Auch ein Hygienekonzept legte der Veranstalter aus dem Rhein-Main-Gebiet vor. Doch eingehalten wurden die Regeln nicht. Die Konsequenz daraus war die Auflösung des Camps, unterstützt vom Polizeipräsidium Osthessen.

Schon im Mai hatte der Veranstalter sich bei der Kreisverwaltung gemeldet und angekündigt, ein Camp auf dem Gelände des Ferienlagers durchführen zu wollen. Durch die sich ändernde Verordnungslage war gegen Ende Juni klar, dass das Camp mit 250 Teilnehmern durchführbar ist – allerdings mit einem tragfähigen Hygienekonzept.

Bei verschiedenen Ortsterminen mit Vertretern der Kreisverwaltung, kommunaler Aufsichtsbehörden und Veranstaltern wurde das Konzept besprochen und geprüft, ob die Vorgaben eingehalten werden. Dabei stellte sich heraus, dass die zwingend erforderlichen Regeln gebrochen werden. Hygieneauflagen wurden nicht berücksichtigt und die vorgeschriebene Einteilung in feste Zehner-Gruppen für den kompletten Zeitraum des Camps wurde nicht eingehalten. Auch wurden keine, beziehungsweise nur unvollständige Listen zur Nachverfolgung von Kontaktpersonen vorgelegt und es bildeten sich im Verlauf des Camps gemischte Gruppen, die eine Nachverfolgung bei möglichen Corona-Infektionen unmöglich machen.

Wiederholt hatte die Behörde darauf gedrängt, die vorgegebenen Hygieneauflagen und die Vorschriften des Gesundheitsamts des Vogelsbergkreises zu erfüllen. Da dies nicht innerhalb eingeräumter Fristen geschehen ist, sah sich die Behörde dazu gezwungen, das Camp aufzulösen.

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