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Der zweite Winter in Folge mit Geflügelpest in Hessen

Geflügelpest in Nachbarkreisen nachgewiesen - Vorsichtsmaßnahmen angebracht

(lifePR) (Vogelsbergkreis, )
Vor wenigen Tagen wurden bei einer verendeten Wildgans in Hungen bei Gießen und in Langenselbold im Main-Kinzig-Kreis Geflügelpestviren vom Serotyp H5N1 nachgewiesen. Dieser Nachweis in den Nachbarkreisen des Vogelsbergkreises macht deutlich, dass die hiesige Wildvogelpopulation sehr wahrscheinlich infiziert ist.

Das Veterinäramt des Vogelsbergkreises empfiehlt deshalb allen Geflügelhaltern dringend, folgende Maßnahmen zum Schutz der eigenen Geflügelbestände zu ergreifen:
  1. Aufstallung des Geflügels oder Unterbringung in Volieren mit geschlossenem festem Dach und vogeldichten Netzen/Gittern an den Seiten.
  2. Reinigung und Desinfektion der Schuhe vor Betreten und nach Verlassen des Geflügelbereichs oder die Verwendung von Einmal-Schuhüberziehern.
  3. Lagerung von Futter und Einstreu unzugänglich für Wildvögel
  4. Fütterung von Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen
  5. Für die Tränke nur Wasser verwenden, zu dem Wildvögel keinen Zugang haben
Erkranken oder verenden mehrere Tiere pro Tag, sind diese Hinweise auf die Geflügelpest von den Geflügelhaltern unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt des Vogelsbergkreises unter 06641/977-6800 zu melden. Das verendete Geflügel wird zur Untersuchung auf Geflügelpest in das Hessische Landeslabor in Gießen verbracht.

Tot aufgefundene Wildvögel, insbesondere Wasservögel und Raubvögel, können an Geflügelpest verendet sein und müssen schnellstmöglich geborgen und auf Geflügelpest untersucht werden. Deshalb sollten Finder auch in diesen Fällen beim zuständigen Veterinäramt (Tel. 06641/977-6800) anrufen, damit diese Vögel eingesammelt und der Untersuchung zugeführt werden können.

Entscheidend für eine schnelle Bekämpfung im Fall des Auftretens der Geflügelpest ist, dass alle Geflügelhalter beim Veterinäramt registriert sind. Wer das bisher versäumt hat, wird gebeten, sich möglichst unverzüglich beim Veterinäramt zu melden. Ein Bestandsregister nach Geflügelpest-Verordnung ist zu führen und bei Kontrollen und im Seuchenfall vorzulegen.

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