Das Panaschieren ermöglicht, die 61 Stimmen an Kandidaten verschiedener Parteien zu verteilen– ohne ein Listenkreuz setzen zu müssen. Beim Kumulieren können einzelnen Kandidaten bis zu drei Stimmen gegeben werden. Auch besteht die Möglichkeit einzelne Kandidaten zu streichen, oder nur einen Teil seiner Stimmen an Bewerber zu vergeben. Um dann keine Stimmen verfallen zu lassen, besteht die Möglichkeit, seine restlichen Stimmen über das Kreuz bei einer Liste zu verteilen.
Noch bis wenige Tage vor der Wahl können bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung Briefwahlunterlagen beantragt werden – wenn man in der Kommune seit mindestens sechs Wochen wohnt. Die Briefwahl kann schriftlich, vor Ort mündlich oder in einigen Kommunen online beantragt werden. „So kann man sich am Wohnzimmertisch in aller Ruhe seiner Stimmvergabe widmen – und trotz Corona-Pandemie sicher wählen“, sagt Landrat Görig.
Auch aus diesem Grund wird damit gerechnet, dass die Auszählung länger dauert und das amtliche Endergebnis der Wahl länger auf sich warten lässt. Am Sonntagabend wird allerdings nur ein sogenanntes Trendergebnis ermittelt. In das Trendergebnis fließen lediglich die Stimmzettel ein, bei denen nur ein Wahlvorschlag in der Kopfleiste gekennzeichnet ist, die also völlig unverändert angenommen sind. Alle übrigen Stimmzettel werden erst ab Montag in den Wahlämtern der 19 Städte und Gemeinden im Vogelsbergkreis ausgezählt.
Die Trendergebnisse am Sonntagabend stehen online unter www.vogelsbergkreis.de, unter wahlen.votemanager.de, oder www.statistik.hessen.de zur Verfügung.