Wer übrigens bei winterlichen Straßen ohne Winterreifen unterwegs ist, muss mit mindestens 60 Euro Bußgeld und einem Punkt rechnen. Denn in § 2, 3a der Straßenverkehrsordnung (STVO) heißt es klar, dass ein Kraftfahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Reifen gefahren werden darf, die der EWG-Richtlinie für M&S-Reifen entsprechen. Dazu können auch sogenannte Ganzjahresreifen gehören.
Wichtig ist in erster Linie, dass das Laufflächenprofil und die Struktur von M&S-Reifen so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch sowie frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen.