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Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)

KJM bewertet mit „Arcor-Digital TV Parental Control“ erneut positiv

(lifePR) (München, )
KJM bewertet mit „Arcor-Digital TV Parental Control“ erneut übergreifendes Jugendschutzkonzept für konvergentes Medienangebot eines Plattform-Betreibers positiv

Mit „Arcor-Digital TV Parental Control“ des Telekommunikationsunternehmens Arcor hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) erneut ein technisches Jugendschutzkonzept eines IPTV-Plattform-Betreibers positiv bewertet, das für ein konvergentes Medienangebot, bestehend aus verschiedenen Telemediendiensten und Rundfunkprogrammen, eingesetzt werden soll. „Arcor-Digital TV“ wird über DSL verbreitet und bietet unter anderem eine Online-Videothek (Video-on-Demand-Dienst = Telemedien) und Digital TV bzw. IPTV mit ca. 50 frei empfangbaren TV-Kanälen sowie ca. 70 Bezahl-TV-Kanälen (= Rundfunk). Für den Empfang ist eine mit dem Fernseher verbundene Set-Top-Box notwendig. Die Inhalte reichen von besonders kindgeeigneten Angeboten über entwicklungsbeeinträchtigende Angebote, wie z.B. Filme mit Freigaben für ein bestimmtes Alter, bis hin zu ausschließlich für Erwachsene zulässigen Angeboten wie einfacher Pornografie. Das Jugendschutzkonzept „Arcor-Digital TV Parental Control“ sieht abgestufte technische Schutzmaßnahmen vor, die der Jugendschutzrelevanz der jeweiligen Inhalte entsprechen.

So ist zum einen eine technische Vorsperre in Form einer „User-PIN“ vorgesehen, die sich an den Regelungen zur Vorsperre für digitale Pay-TV-Programme – gemäß der „Satzung zur Gewährleistung des Jugendschutzes in digital verbreiteten privaten Fernsehangeboten“ der Landesmedienanstalten - orientiert. Damit können Sendungen, die für Jugendliche unter 16 Jahren beeinträchtigend sind bzw. eine FSK-Freigabe „ab 16“ haben, den ganzen Tag über und Sendungen, die für unter 18-Jährige beeinträchtigend sind bzw. die FSK-Kennzeichnung „keine Jugendfreigabe“ haben, ab 20.00 Uhr gezeigt werden. Zur Freischaltung der Sendungen muss der Nutzer die User-PIN eingeben, die er bei der Anmeldung für „Arcor-Digital TV“ erhalten hat. Auch in der Online-Videothek kommt die Vorsperre mittels User-PIN zum Einsatz. Filme mit pornografischem Inhalt dagegen befinden sich in einer geschlossenen Benutzergruppe, die nur für Erwachsene zugänglich ist. Für geschlossene Benutzergruppen hat die KJM die Identifizierung per Face-to-Face-Kontrolle und die Authentifizierung des Nutzers bei jedem Nutzungsvorgang als zentrale Anforderungen festgelegt. Die einmalige Identifizierung und Volljährigkeitsprüfung der Nutzer wird bei „Arcor-Digital TV“ mittels Post-Ident-Verfahren durchgeführt. Die Authentifizierung bei jedem Nutzungsvorgang erfolgt über die Settop-Box und eine spezielle Adult-PIN.

Das grundsätzliche Risiko, dass die Zugangsdaten multipliziert oder an unberechtigte Dritte weiter gegeben werden, wird dadurch reduziert, dass dem berechtigten Nutzer dabei Kosten entstehen können.

Insgesamt wird damit ein Jugendschutzkonzept mit ineinander greifenden Maßnahmen angeboten, die die verschiedenen, im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag vorgeschriebenen Schutzniveaus sicherstellen. Bei der Prüfung des Konzepts für „Arcor-Digital TV – Parental Control“ kam die KJM somit zum Ergebnis, dass es bei entsprechender Umsetzung den jeweiligen gesetzlichen Anforderungen genügen wird.

Damit gibt es bereits zwei von der KJM geprüfte, integrierte Jugendschutzkonzepte, die für Rundfunk und Telemedienangebote gelten. Eine erste Positivbewertung der KJM hatte ein entsprechendes Jugendschutzkonzept von HanseNet für „Alice homeTV“ erhalten.

Mitglieder der KJM:
Vorsitz: Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring; Stv. Vors.: N.N., Prof. Dr. Ben Bachmair, Jochen Fasco, Manfred Helmes, Folker Hönge, Thomas Krüger, Prof. Kurt-Ulrich Mayer, Elke Monssen-Engberding, Sigmar Roll, Prof.Wolfgang Thaenert, Frauke Wiegmann

Stellvertretende Mitglieder:
Reinhold Albert, Dr. Gerd Bauer, Martin Heine, Dr. Hans Hege, Jürgen Hilse, Dr.Uwe Hornauer, Bettina Keil, Petra Meier, Petra Müller, Prof. Dr. Horst Niesyto, Michael Schneider, Wolfgang Schneider

Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich am 2. April 2003 konstituiert.Sie nimmt gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Aufsicht über Rundfunk und Telemedien (Internet) wahr. Mitglieder sind sechs Direktoren der Landesmedienanstalten, vier von den Ländern und zwei vom Bund benannte Sachverständige.

Mitglieder der KJM:

Vorsitz: Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring; Stv. Vors.: Manfred Helmes, Reinhold Albert, Prof. Dr. Ben Bachmair, Jochen Fasco, Thomas Fuchs, Folker Hönge, Thomas Krüger, Prof. Kurt-Ulrich Mayer, Elke Monssen-Engberding, Sigmar Roll, Frauke Wiegmann

Stellvertretende Mitglieder:

Dr. Gerd Bauer, Dr. Hans Hege, Martin Heine, Jürgen Hilse, Dr. Uwe Hornauer, Bettina Keil, Petra Meier, Petra Müller, Prof. Dr. Horst Niesyto, Michael Schneider, Wolfgang Schneider, Prof. Wolfgang Thaenert

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