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Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen – Ohne Angst ins Krankenhaus

(lifePR) (Bielefeld, )
Der 25. November wird seit 1999 als „Internationale(r) Tag gegen Gewalt an Frauen“ begangen. Die UN-Generalversammlung hat am 17. Dezember 1999 die Resolution verabschiedet,  die mit diesem Tag  das öffentliche Interesse auf die Gewalt jeder From gegen Frauen und deren Bewältigung in den Vordergrund rücken möchte. Pro Stunde werden in Deutschland durchschnittlich Frauen Opfer von Gewalt besagen die Statistiken.

Die Zentrale Notaufnahme des Klinikum Bielefeld ist ein Anlaufpunkt für eben jene Frauen, die häusliche Gewalt erfahren haben. Es wird bewusst darauf geachtet, dass sich während der Untersuchung die Möglichkeit ergibt, ohne Begleitung der Angehörigen, möglicherweise sogar des/der Täter*in, zu offenbaren, dass man Opfer von Gewalt geworden ist. Ärzt*innen und Pflegekräfte sind für solche Gespräche und Situationen sensibilisiert.

Die häusliche Gewalt kann viele Formen haben. Egal ob physische, emotionale oder sexualisierte Gewalt – die Notaufnahme ist die richtige Anlaufstelle für Personen, die Hilfe benötigen.

In dem Video im YouTube Kanal des Klinikums Bielefeld https://youtu.be/9aC63NRkp5s möchten wir über das Thema häusliche Gewalt aufklären und über die Möglichkeiten informieren, die Opfer von häuslicher Gewalt haben. Dr. Ursel Elmendorf, Leitende Oberärztin in der Zentralen Notaufnahme des Klinikums Bielefeld Mitte berichtet über die Möglichkeiten der Hilfe für Opfer von Gewalt.

Auf der 83. Plenarsitzung am 17. Dezember 1999 verabschiedete die UN-Generalversammlung eine Resolution, nach der der 25. November zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, auch „Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen“, bestimmt wurde.  Damals zeigte sich die Generalversammlung „beunruhigt darüber, dass Frauen nicht in den vollen Genuss ihrer Menschenrechte und Grundfreiheiten kommen, und besorgt darüber, dass es nach wie vor nicht gelungen ist, diese Rechte und Freiheiten im Falle von Gewalt gegen Frauen zu schützen und zu fördern“.  
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