Die Grunderwerbsteuern wurden zum 1. Januar 2014 in vier Bundesländern erhöht. Zusammen mit den Notarkosten und den im aktuellen Marktumfeld häufig nötigen Maklergebühren können sich Kaufnebenkosten in Deutschland auf bis zu 15 Prozent aufsummieren.
Die Grunderwerbsteuer wird von den Bundesländern festgesetzt und unterscheidet sich deshalb deutlich. Derzeit beträgt diese Abgabe je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises. Außerdem müssen Immobilienkäufer die Notargebühren einkalkulieren und bei der Vermittlung über einen Makler dessen Provision.
Die Berechnung der Notarkosten wurde im August 2013 neu geregelt, sie betragen rund 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises. Anders als Grunderwerbssteuer und Notarkosten sind die Maklerprovisionen nicht verbindlich festgelegt. Es haben sich aber ortsübliche Entgelte etabliert, die ebenfalls regional stark variieren. Sie liegen bei 3 bis 7 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer.
"Der Spielraum bei den Kaufnebenkosten ist gering. Grunderwerbsteuer und Notarkosten sind festgelegt. Und mit dem Makler kann man zwar grundsätzlich verhandeln, aber in den Ballungsräumen mit hoher Nachfrage wird dies kaum Erfolg haben", so Experte Michiel Goris und ergänzt: "Umso wichtiger ist es, nicht unnötig viel für die Finanzierung der Immobilie auszugeben, sondern diese optimal auf die eigene Lebenssituation und an individuelle Bedürfnisse anzupassen. Denn maßgeschneiderte Angebote bieten oftmals kleine Zinsvorteile, die sich im Laufe der Jahre zu einer großen Ersparnis von Tausenden von Euro aufsummieren und so die Kaufnebenkosten abmildern können."
Hinweis zur beigefügten Grafik "Maximale Kaufnebenkosten in den Bundesländern": Interhyp hat die aktuell gültigen Grunderwerbsteuern in den Bundesländern sowie übliche Maklerprovisionen (Käuferanteil) zusammengestellt und mit angenommenen Notarkosten von rund 2 Prozent zu einer Summe für die Kaufnebenkosten addiert.