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Planungspriorisierung für Bundesfernstraßen

Staatssekretär Rudolf Köberle: „Wann eine Bundesstraße gebaut wird, entscheidet allein der Bund“

(lifePR) (Stuttgart, )
Die Landesregierung hat dem Landtag im Juni 2007 eine Konzeption zur Planungspriorisierung zugeleitet, nach der die Finanzmittel für die Planung und Bauüberwachung beim Bundesfernstraßenbau zielgerichtet gesteuert werden sollen. „Damit haben wir ein Instrument für den wirtschaftlichen Einsatz der Steuergelder. Mit der Konzeption sind wir entsprechenden Forderungen des Rechnungshofs und des Landtags nachgekommen.“ Das sagte Verkehrsstaatssekretär Rudolf Köberle am Mittwoch, 1. August 2007, in Stuttgart. Die Planung und Durchführung von Bauvorhaben im Bundesfernstraßennetz sei Aufgabe der Länder. Der Bund zahle die Baukosten und erstatte den Ländern drei Prozent der jährlichen Investitionsmittel für Planung und Bauüberwachung. Der Aufwand der Länder für diese Aufgaben liege aber bei circa zehn Prozent und werde in Zukunft weiter steigen. „Wir müssen den Einsatz unserer Landesgelder zeitlich so steuern, dass eine Straße fertig geplant ist und auch gebaut werden kann, wenn der Bund die Baumittel zur Verfügung stellt. Über den Baubeginn einer Straße entscheidet aber nach wie vor allein der Bund“, so Köberle.

Baden-Württemberg bräuchte jährlich über 300 Millionen Euro, um alle vordringlichen Projekte des Bundes bis circa 2015 bauen zu können. Tatsächlich stelle der Bund bisher durchschnittlich nur 175 Millionen Euro zur Verfügung. Damit könne nur etwa jede zweite Maßnahme in diesem Zeitraum fertiggestellt werden. „Die Liste führt uns klar vor Augen, dass wir vom Bund zu wenig Geld erhalten, um alle Projekte zeitnah finanzieren zu können“, sagte der Verkehrsstaatssekretär. Sie stelle jedoch nur eine Momentaufnahme dar. Erweitere der Bund seinen Finanzierungsrahmen, werde selbstverständlich eine schnellere Realisierung einzelner Projekte möglich sein. Dann werde das Land seine Planungsaktivitäten entsprechend verstärken. „Die Liste hat vielleicht vereinzelt zu Irritationen geführt, weil man glaubte, dass Land würde über die Reihenfolge der Projekte entscheiden. Die Konzeption der Planungspriorisierung legt aber weder eine Rangordnung noch abschließende Bautermine fest“, betonte Köberle. Entscheidend ist und bleibe allein die Mittelzuweisung durch den Bund. Danach richte das Land seine Planungsaktivitäten aus.

Die Priorisierungsliste ist im Internet als Landtagsdrucksache 14 / 1426 unter www.landtag-bw.de/Dokumente abrufbar.

Erläuterungen zu den Tabellen der Landtagsdrucksache

Im Teil A der Tabellen für die Planungspriorisierung sind diejenigen Vorhaben genannt, die überwiegend im Bau sind oder kurz vor Baubeginn stehen. Für diese fallen noch Kosten für die Bauvorbereitung und vor allem für die Bauüberwachung an.

Im Teil B der Tabellen sind Vorhaben enthalten, die über eine Nutzwertanalyse als besonders dringlich ermittelt wurden. Die Vorhaben sind in unterschiedlichen Planungsstadien. Die Planungen sind so weiterzubetreiben, dass die Investitionsmittel des Bundes nach 2015 kontinuierlich abgenommen werden können.

Im Teil C der Tabellen sind Vorhaben aufgeführt, deren Planung vorerst nicht weiter betrieben werden kann, da die Finanzierung ihrer Investitionskosten durch den Bund nicht absehbar ist. Bleiben die Finanzzuweisungen des Bundes unverändert, ist die Aufnahme der Planung oder weiterer Planungsschritte erst ab 2015 ökonomisch geboten.

Grobablauf für Planung und Bau einer Bundesfernstraße

Die Planung ist ein komplexer und mehrjähriger Entwicklungsprozess mit vielen Beteiligten. Über erste Ideen und Überlegungen vergehen oft viele Jahre, bis die Planung aufgenommen werden kann. Erst dann entstehen nennenswerte Planungskosten beim Land. Um einen Eindruck über die Planungs- und anschließenden Bauüberwachungsarbeiten zu erhalten, sind die wichtigsten Begriffe, die auch in den Planungslisten enthalten sind, nachfolgend aufgeführt:

Grundlagenermittlung: Bestandsaufnahme der Gegebenheiten wie Kartierung von Naturschutzgebieten, geologischen Daten, Verkehrsmengen.

Vorplanung: Erste grobe Planung über den Verlauf einer Straße.

Vorentwurfsplanung: Konkretisierte Angaben und Zeichnungen zur Straße mit einer Kostenberechnung; anschließend Genehmigung durch den Bund.

Planfeststellungsplanung: Hier werden die Planfeststellungsunterlagen erstellt, beispielsweise das Verzeichnis über den notwendigen Grunderwerb oder detaillierte Fachgutachten.

Planfeststellungsverfahren: Rechtliches Genehmigungsverfahren zur Erlangung des Baurechts (Planfeststellungsbeschluss). Gegen einen Planfeststellungsbeschluss können Klagen erhoben werden.

Baureifplanung: Detailpläne, nach denen das Vorhaben gebaut wird.

Vergabe: EU-weite Bekanntgabe, Ausschreibung, Betreuung des Vergabeverfahrens sowie Erteilung des Bauauftrags.

Bauüberwachung: Während der Bauzeit erfolgt eine Überwachung des Baus durch das Land als Auftraggeber. Regelmäßig werden damit Ingenieurbüros beauftragt.
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