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Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald

Vorsicht bei Lieferungen in den Iran

IHK informiert über Prüfpflichten

(lifePR) (Pforzheim, )
Am Montag, 10. September 2007, bietet die Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald exportierenden Unternehmen eine aktuelle Informationsveranstaltung über die Auswirkungen und Risiken des Iran-Teilembargos an. Die Teilnehmer/-innen gewinnen einen Überblick über die aktuelle Rechtslage sowie die vielfältigen Vorschriften und Prüfpflichten. Die Veranstaltung findet von 14.00 bis 16.30 Uhr im Pforzheimer IHK-Haus statt. Die Teilnahme ist unentgeltlich. Anmeldungen und nähere Informationen beim Kunden-Service-Center der IHK Nordschwarzwald, Telefon: 07231/201-0.

Das Teilembargo gegen den Iran auf Basis der EG-Verordnung 423/2007 vom 19.04.07 hat bei exportierenden Unternehmen zu erheblicher Verunsicherung geführt. Neben den weiterhin zu beachtenden generellen exportkontrollrechtlichen Bestimmungen ist nun auch zu prüfen, ob der iranische Kunde in der Namensliste der Sanktionsverordnung erfasst ist.

Dazu kommt, dass die Beschränkungen nicht nur für Waffen und bisher gelistete Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-use-Güter) gelten. Genehmigungspflichten ergeben sich beispielsweise auch für bestimmte Dichtungen. Sind diese jedoch fester Bestandteil einer Maschine, findet aufgrund der sogenannten „Bestandteilregelung“ die Genehmigungspflicht in der Regel keine Anwendung. Allein dieses Beispiel verdeutlicht die Komplexität der Materie. Die IHK Nordschwarzwald rät Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen in den Iran dringend, sich über die aktuellen Vorschriften zu informieren.
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