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Industrie- und Handelskammer (IHK) Darmstadt

Fauler Kompromiss bei der Erbschaftsteuer

(lifePR) (Darmstadt, )
Den am späten Donnerstagnachmittag von den Koalitionsparteien beschlossenen Kompromiss zur Reform der Erbschaftsteuer bewertet die Industrie- und Handelskammer (IHK) Darmstadt Rhein Main Neckar äußerst kritisch. Der Leiter des Geschäftsbereichs Starthilfe und Unternehmensförderung, Martin Proba, sagt dazu:

"Es kommt zwar nicht ganz so schlimm wie im ursprünglichen Regierungsentwurf, aber es ist nicht mehr als ein fauler Kompromiss: Wer behauptet, dass die Reform zu einer 'enormen Stärkung der Familienbetriebe beiträgt', weiß offensichtlich nicht, was er mit verhandelt hat. Für uns ist das Ergebnis eine Reform gegen den Mittelstand.

Das Damoklesschwert 'Erbschaftssteuer' hängt weiter über den mittelständischen Familienunternehmen: Die Kautelen für die steuerliche Entlastungen bei der Weiterführung von Betrieben bleiben schwer kalkulierbar oder sind von vorneherein nicht zu erfüllen. Die vollständige Steuerfreiheit für Erben, die einen Betrieb zehn Jahre lang weiterführen, erweist sich beispielsweise als politisches Feigenblatt, keinesfalls aber als tragfähige Option für Familienunternehmen.

Allenfalls die verkürzten Fristen für den Fortbestand der Unternehmen auf sieben beziehungsweise zehn Jahre sind ein kleiner Lichtblick. Ohne die massive Intervention der Industrie- und Handelskammern wären die ursprünglichen Fristen von 15 und zehn Jahren beibehalten worden. Es bleibt abzuwarten, welche Regelungen und Einschränkungen im Kleingedruckten des Gesetzestextes auftauchen werden.

Klar ist aber, dass es sich um ein höchst kompliziertes, für die Finanzbehörden kaum administrierbares Gesetzeswerk handelt. Die erst jüngst in einem Gutachten aufgezeigten verfassungsrechtlichen Probleme sind nach dem Stand der Dinge nicht beseitigt worden - und das alles für vier Milliarden Mehreinnahmen, von denen das meiste schon für die Erhebung der Steuer draufgeht. Das hätte man einfacher haben können.

Vor allem der festgeschriebene Anteil an Verwaltungsvermögen von weniger als zehn Prozent für die vollständige Befreiung von der Steuer ist mit Blick auf die betriebliche Realität ein KO-Kriterium. Wermutstropfen sind auch das Fehlen einer Notfallklausel für Krisensituationen sowie die höheren Verpflichtungen bei der Lohnsumme, die aber immerhin flexibel und ohne bürokratische Indexierung ausgestaltet ist. Eine Reihe weitere Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Steuer auf die betriebliche Realität sind weiter ungelöst."
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