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Modernisieren: Wofür eine Baugenehmigung erforderlich ist

Wenn ein älteres Objekt auf Vordermann gebracht werden soll, ist dies nicht immer nur Sache des Eigentümers / In welchen Fällen auch die örtliche Baubehörde eine Baugenehmigung erteilen muss, erläutert das Immobilienportal immowelt.de

(lifePR) (Nürnberg, )
Bei älteren Häusern sind früher oder später Sanierungsmaßnahmen wie Fensteraustausch oder eine zusätzliche Wärmedämmung notwenig. Die Entscheidung, welche Arbeiten durchgeführt werden dürfen, kann der Immobilieneigentümer jedoch nicht immer alleine treffen. Auch die örtliche Baubehörde muss unter Umständen ihre Zustimmung erteilen. Immowelt.de gibt einen Überblick, in welchen Fällen für eine Modernisierung eine Baugenehmigung nötig sein kann.

Bauvorschriften für Gestaltung, Nutzung und Sicherheit

Veränderungen und Nutzungsänderungen an einem bestehenden Gebäude unterliegen in vielen Fällen einer Genehmigungspflicht. Grundsätzlich regeln die baurechtlichen Vorschriften die Errichtung, Nutzung und Gestaltung eines Gebäudes. Zudem dienen sie beispielsweise der Standsicherheit, dem Schall- und Brandschutz sowie dem Wärme- und Feuchteschutz. Auch Denkmalschutzauflagen sind Bestandteil des Baurechts. Bei Modernisierungen, die das Aussehen oder die Nutzung des Gebäudes verändern, sollte sich der Eigentümer also an die örtliche Baubehörde wenden, um auf der sicheren Seite zu sein, rät immowelt.de.

Nicht überall gilt das gleiche Recht

Welche Maßnahmen durch eine Baugenehmigung bewilligt werden müssen, ist in den Bundesländern und auch dort wiederum in den Städten und Gemeinden individuell geregelt. Nur durch eine Anfrage bei der örtlichen Baubehörde lässt sich daher verbindlich klären, ob für das Modernisierungsvorhaben im Einzelfall eine Baugenehmigung benötigt wird.

Auch im Innenbereich ist nicht alles Privatsache

Über Schönheitsreparaturen im Hausinneren wie Fliesen- und Malerarbeiten kann der Eigentümer frei entscheiden, ebenso über die Erneuerung des Heizkessels und den Austausch der Wohnraum-türen. Auch die alten Fenster können durch gleich aussehende mit Wärmeschutzverglasung ersetzt werden, falls das Haus nicht unter Denkmalschutz steht. Für einen Dachgeschossausbau hingegen kann eine Baugenehmigung Voraussetzung sein, beispielsweise wenn dadurch eine eigene, neue Wohnung entsteht.

Die Außengestaltung unterliegt regionalen Vorgaben

In vielen Städten und Gemeinden gilt eine Gestaltungssatzung, die festlegt, welche äußeren Merkmale Gebäude haben dürfen. Dort wird etwa das Aussehen von Fenstern und Türen, die Fassadenmaterialien und Fassadenfarben, die Dachform, -neigung, -größe und -deckung festgelegt. Manchmal existiert auch ein Bebauungsplan, der gewisse Merkmale vorgibt. Wird durch eine Modernisierung das Aussehen eines Hauses verändert, sollte der Eigentümer deshalb mit seiner örtlichen Baubehörde abklären, ob sein Vorhaben die Gestaltungssatzung berührt und durch eine Baugenehmigung bewilligt werden muss.

Web-Links:

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Originalmeldung: http://presse.immowelt.de/...

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